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Medienmitteilung

Kantonsrat soll selber mit gutem Beispiel vorangehen

Die SVP-Fraktion stellt fest, dass in der Öffentlichkeit und bei allen Parteien eine hohe Sensibilität besteht zur Corporate Governance. Nächsten Montag ist im Kantonsrat die zweite Lesung zum Kantonsratsgesetz und zur Entschädigungsverordnung traktandiert. Die SVP wir einen Antrag einreichen, welcher das fakultative Referendum zur Höhe der Entschädigung ermöglichen soll. Damit soll der Kantonsrat für sich selber dieselben Spielregeln einhalten, welche er sowohl von der Privatwirtschaft als auch von den Gemeinden erwartet.

Nach der ersten Lesung der Änderung zum Kantonsratsgesetz sowie zur deutlichen Erhöhung der Kantonsratsentschädigungen ist eine Einzelinitiative 410/2019 von Marcel Egli eingereicht worden. Diese verlangt, dass der Beschluss des Kantonsrates über die Erhöhung der Entschädigung freiwillig dem Volk zur Zustimmung vorgelegt wird. Die Geschäftsleitung hat diese dem Kantonsrat zur Behandlung überwiesen. Die SVP hat volles Verständnis für das Anliegen von Marcel Egli. Es ist stossend, dass ein Parlament sich selber die Entschädigung deutlich erhöht, dies notabene im ersten Amtsjahr und ohne dass der Souverän dazu Einfluss nehmen kann. Die SVP -Fraktion beantragt daher, dass die Einzelinitiative an der gleichen Sitzung wie die zweite Lesung mit dem Kantonsratsgesetz im Kantonsrat behandelt wird. Alles andere wäre eine Farce gegenüber dem Einzelinitianten, wenn zwar die Einzelinitiative dem Rat überwiesen wird, zeitlich aber nach der Schlussabstimmung behandelt wird und so das berechtigte Begehren von Marcel Egli zur Makulatur wird.

Die SVP Fraktion hat durch Kantonsrat Stefan Schmid ebenfalls eine Parlamentarische Initiative eingereicht, welche sicherstellen will, dass zukünftig die Entschädigungen des Kantonsrates dem fakultativen Referendum unterzogen werden können. Damit das Volk bereits über die nun vorgesehene Erhöhung der Entschädigung die Möglichkeit hat sich zu äussern, wird die SVP zusätzlich zur Forderung des Einzelinitianten einen entsprechenden Antrag für die zweite Lesung einreichen.

Die SVP erwartet nun auch von den anderen Parteien ein klares Bekenntnis zur Corporate Governance, nicht nur als reines Lippenbekenntnis sondern auch dann, wenn es einem selber betrifft. In allen Gemeinden – siehe auch altes und neues Gemeindegesetz – ist die Entschädigung der Behörden ein sogenannt „wichtiger Rechtssatz“, der in Form eines Gemeindeerlasses zu beschliessen ist. Zuständig sind die Stimmberechtigten oder das Gemeindeparlament unter Vorbehalt des fakultativen Referendums. Auch sieht die Mustergemeindeordnung des Zürcherischen Gemeindeamtes vor, dass über die Entschädigungen einer Kommunalbehörde der Souverän befinden kann. Es entbehrt daher jeglicher Grundlage, dass derselbe Kantonsrat auf Stufe Gemeinden die Einflussnahme des Volkes bei Entschädigungsfragen begrüsst, beim eigenen Salär dies demselben Volk jedoch verweigert.

Das fakultative Referendum ist ein Instrument der direkten Demokratie. Es soll den Bürgern ermöglichen, in einer Volksabstimmung über eine zuvor bereits in der gewählten politischen Vertretung beschlossene Vorlage abzustimmen. Vor allem in der Schweiz bildet das fakultative Referendum einen wesentlichen und wichtigen Baustein in der Verwirklichung der Demokratie auf sämtlichen Staatsebenen. Es verbreitete sich zuerst in den Kantonen, allen voran im Kanton Zürich, wo es seit 1869 existiert. Aus Sicht der Unterzeichnenden ist es eine Selbstverständlichkeit, dass der Eigentümer des Kantons, also die stimmberechtigte Bevölkerung, abschliessend über die Entschädigungen ihrer Volksvertreter im Parlament entscheiden kann.

Derselbe Grundsatz gilt im Privatrecht ebenfalls. Wir erinnern uns an die eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei», die 2005 vom Unternehmer Thomas Minder lanciert wurde. Die Initiative kam am 3. März 2013 zur Abstimmung und wurde mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 67,9 % angenommen. Dies war die dritthöchste Zustimmungsrate zu einer Volksinitiative in der Schweiz überhaupt. Der Kanton Zürich sagte damals gar mit 70,2% überwältigend Ja zu diesem Grundsatz. Auch wenn die Höhe der Bezüge von Spitzenmanagern nicht mit den Entschädigungen des Kantonsrates vergleichbar sind, so wäre es ein ordnungspolitisch richtiges und wichtiges Signal des Kantonsrates, seine eigene Entschädigung fakultativ dem Volkswillen zu unterstellen.

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