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Medienmitteilung

Polizeigesetz tritt in Kraft: Gut für die Sicherheit im Kanton Zürich

Die SVP Kanton Zürich begrüsst, dass das revidierte Polizeigesetz am 1. Dezember 2026 in Kraft treten kann. Das Bundesgericht hat das Gesuch der Beschwerdeführenden um aufschiebende Wirkung abgewiesen. Damit wird ein demokratisch gefällter Entscheid umgesetzt – und die Zürcher Polizei erhält endlich die zeitgemässen Mittel, die sie für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung braucht.

Das revidierte Polizeigesetz stärkt die Grundlagen für eine wirksame Polizeiarbeit und mehr Sicherheit im Kanton Zürich. Bild: Adobe Stock

Für Anita Borer, Kantonsrätin SVP, ist klar: «Wir wollen keinen Überwachungsstaat. Aber wer Straftaten begeht, Gewalt plant oder andere gefährdet, kann sich nicht hinter dem Datenschutz verstecken. Der Staat muss Kriminalität erkennen, aufklären und verhindern können. Für uns gilt klar: Opferschutz vor Täterschutz.»

Für die SVP ist ebenso klar: Der politische Entscheid war gefällt. Der Kantonsrat hatte die Vorlage beschlossen, gegen den Beschluss wurde kein Referendum ergriffen. Statt diesen demokratischen Entscheid zu akzeptieren, versuchten die Gegner, die Inkraftsetzung auf dem Rechtsweg zu stoppen. Die SVP wertet dieses Vorgehen als undemokratischen Versuch der politischen Verlierer, einen klaren Entscheid nachträglich zu blockieren.

«Sicherheit und Freiheit gehören zusammen. Wer die Bevölkerung schützen will, muss der Polizei auch die nötigen Mittel geben», ergänzt Jacqueline Hofer, Kantonsrätin SVP.

Tobias Weidmann, Fraktionspräsident SVP Kanton Zürich, hält fest: «Es ist erfreulich, dass dieser Versuch die Inkraftsetzung nicht verhindert. Wer im Parlament verliert und kein Referendum ergreift, sollte einen demokratisch gefällten Entscheid respektieren. Jetzt zählt, dass unsere Polizei endlich mit modernen Mitteln gegen moderne Kriminalität vorgehen kann.» 

Das revidierte Polizeigesetz stärkt die Grundlagen für eine wirksame Polizeiarbeit und mehr Sicherheit im Kanton Zürich. Gleichzeitig konkretisiert die neue Verordnung die gesetzlichen Bestimmungen und trägt der aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung Rechnung.

Die SVP Kanton Zürich steht für einen Rechtsstaat, der die Freiheit seiner Bürger schützt und gegen Kriminalität konsequent handelt.

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