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Medienmitteilung

SVP lehnt radikale Sterbehilfe-Initiative ab

30. Oktober 2025: In einigen Schweizer Kantonen ist dies der Tag der betreuenden Angehörigen. Die Detailberatungen zur Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende in Alters- und Pflegeheimen» mit drei Gegenvorschlägen sind in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) abgeschlossen.

Der Wunsch auf Sterbehilfe darf nicht in egoistischer Weise zu einer zusätzlichen Belastung des Umfelds und der Institutionen werden. Bild: Pexels

Der SVP geht die Kernforderung der Initiative – Ausweitung der Sterbehilfe auf weitere Institutionen Spitäler, Psychiatrien, Gefängnisse oder Hausarztpraxen etc. – entschieden zu weit. Die Volksinitiative soll abgelehnt werden!

Der Regierungsrat hat mit der Vorlage 6009 einen bereits guten Gegenvorschlag mit Anpassungen im Patientinnen- und Patientengesetz sowie im Gesundheitsgesetz vorgelegt. Dieser wird von der SVP anerkannt und in angepasster Form (einer Duldungspflicht in Alters- und Pflegeheimen) mittels Minderheitsantrag unterstützt.

Auf die explizite Benennung der bei der Sterbehilfe zu beachtenden Richtlinien und Empfehlungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) wird mittels zweitem SVP-Minderheitsantrag verzichtet. Da jeder Minderheitsantrag zu einem separaten Gegenvorschlag führt, stehen nach Abschluss der Kommissionsberatungen zwei von der SVP gestützte Gegenvorschläge in der Vorlage 6009a für die abschliessende Beschlussfassung des Kantonsrates bereit.

Im Falle eines erneuten Beschlusses der Regierung zu Gunsten des SVP-Minderheitsantrages ohne Nennung der SAMW wird ein Rückzug respektive ein Verzicht auf ersteren, ursprünglichen Gegenvorschlag erwogen.

Die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende in Alters- und Pflegeheimen» ist ein Wolf im Schafspelz, denn der Titel suggeriert eine Beschränkung auf Alters- und Pflegeheime. «Die Kernforderung geht aber weit über den Titel der Initiative hinaus und betrifft einen viel grösseren Kreis von Institutionen», sagt SVP-Fraktionspräsident Tobias Weidmann.

«Der Wunsch, am Lebensende in gewohnter Umgebung Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, ist gut verständlich. Dieser Wunsch darf aber nicht in egoistischer Weise zu einer zusätzlichen Belastung des Umfelds und der Institutionen werden», sagt SVP-Kantonsrat Lorenz Habicher, Mitglied der KSSG.

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