Verwaltungsgericht bestätigt Kanton: Stadtzürcher Verkehrsexperiment war rechtswidrig
Die SVP Kanton Zürich und die SVP Stadt Zürich begrüssen den Entscheid des Verwaltungsgerichts, die Beschwerde der Stadt Zürich gegen das aufsichtsrechtliche Einschreiten des Kantons vollumfänglich abzuweisen. Das Gericht bestätigt damit, dass der Regierungsrat rechtmässig gehandelt hat, als er die von der Stadt Zürich vorgenommenen Verkehrsmassnahmen am Neumühlequai, der Walchestrasse und beim Milchbucktunnel rückgängig machte.

Rechtsstaatliche Verfahren, Sicherheit und ein funktionierendes Verkehrssystem dürfen nicht ideologischen Alleingängen geopfert werden. Bild: Pixabay
Die Stadt Zürich hatte Ende März mehrere Fahrspuren für den motorisierten Verkehr aufgehoben und die Ausfahrt aus dem Milchbucktunnel stark eingeschränkt. Die Folgen waren erhebliche Rückstaus, Behinderungen für den öffentlichen Verkehr sowie Probleme für Rettungsfahrzeuge.
Das Verwaltungsgericht hält nun fest, dass die Stadt die Auswirkungen ihres Vorgehens ungenügend abgeklärt und geltende Zuständigkeiten missachtet habe. Das aufsichtsrechtliche Einschreiten des Kantons sei deshalb nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar «geboten» gewesen.
Stephan Iten, Fraktionspräsident der SVP im Zürcher Gemeinderat, hält fest: «Der Regierungsrat hat gehandelt, als die Stadt Zürich ihre Kompetenzen überschritten und die Sicherheit auf wichtigen Verkehrsachsen gefährdet hat. Das Urteil bestätigt, dass der Kanton seine Aufsichtsfunktion wahrgenommen und die Interessen der Bevölkerung geschützt hat.»
Tobias Weidmann, Fraktionspräsident der SVP im Zürcher Kantonsrat, sagt: «Dieses Urteil ist eine deutliche Ohrfeige für den linksgrünen Stadtrat. Wer ideologisch motivierte Verkehrsexperimente auf Kosten von Sicherheit und Verkehrsfluss durchführt, handelt hochgradig unverantwortlich.»
Kantonsrat Ueli Bamert, Co-Präsident der SVP Stadt Zürich, ergänzt: «Der Stadtrat ist vor Gericht klar gescheitert. Zürich braucht eine Verkehrspolitik mit Augenmass statt weitere Experimente, die Staus verursachen und die Bevölkerung unnötig belasten.»
Für die SVP ist der Entscheid ein deutliches Signal: Rechtsstaatliche Verfahren, Sicherheit und ein funktionierendes Verkehrssystem dürfen nicht ideologischen Alleingängen geopfert werden.