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Medienmitteilung

Lasches Bürgerrechtsgesetz muss korrigiert werden

Am 11. Juni 2020 hat die Zürcher Regierung das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz vorgestellt. Wie erwartet zeichnet sich das kantonale Bürgerrechtsgesetz durch lasche Vorgaben aus. Nachdem die linke Justizdirektorin Jacqueline Fehr im vorletzten Jahr zur Masseneinbürgerung aufgerufen hatte, führte sie parallel dazu eine neue lasche Einbürgerungsverordnung ein. Nun doppelt sie nach mit dem Bürgerrechtsgesetz. Die Zürcher SVP hat bereits im Vorfeld reagiert und eine Fachgruppe zum Thema „Bürgerrecht“ ins Leben gerufen. Diese hat im Kantonsrat entsprechende Forderungen in Form von Parlamentarischen Initiativen eingebracht, welche inhaltlich nun in das neue Bürgerrechtsgesetz einfliessen sollen.

Erhöhung der Sprachkompetenzen

Die Eidgenössische Bürgerrechtsverordnung sieht eine mündliche Sprachkompetenz auf dem Referenzniveau B1 vor. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, welche durch die Kantone verschärft werden kann, was beispielsweise der Kanton Thurgau auch umgesetzt hat. Es ist unbestritten, dass die sprachliche Verständigung der Schlüssel zur erfolgreichen Integration ist. Im Kanton Zürich soll das Sprachniveau bei Bürgerrechtsbewerbern auf Kompetenzstufe B2 erhöht werden. Auf Stufe B2 ist es möglich, sich spontan und fliessend zu verständigen, so dass ein normales Gespräch mit Landessprachekundigen ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Wir erachten diese Sprachkompetenz als Beweis einer erfolgreichen Integration sowie als Grundlage, sich am Gesellschaftsleben zu beteiligen und um im Arbeitsmarkt zu bestehen.

Erhöhung der Wohnsitzfristen

Bis Ende 2017 hatten die Gemeinden gemäss alter Bürgerrechtsverordnung die Möglichkeit, die Anforderungen an die Wohnsitzdauer autonom festzusetzen. Es waren kommunale Wohnsitzfristen von bis zu 15 Jahren möglich. Das neue nationale Bürgerrechtsgesetz, lässt den Kantonen Spielraum von zwei bis fünf Jahren bei der Mindestaufenthaltsdauer. Die neue kantonale Verordnung hat den Gemeinden jeglichen Spielraum genommen. Die linke Direktion von Jacqueline Fehr hat nämlich prompt die minimale Wohnsitzdauer auf zwei Jahre herabgesetzt. Dies entgegen dem Willen der Gemeinden, welche fünf Jahre forderten. Andere Kantone haben vom Spielraum Gebrauch gemacht. In St. Gallen gilt beispielsweise seit 2018 eine Wohnsitzfrist von fünf Jahren. Die SVP will mit dem Kanton Zürich gleichziehen.

Erhöhung wirtschaftlicher Selbsterhalt

Die neue Bürgerrechtsverordnung des Kantons Zürich sah ursprünglich vor, dass Einbürgerungswillige finanzielle Verpflichtungen erfüllen müssen, über die vergangenen fünf Jahre keine Verlustscheine oder Betreibungen ausweisen, Steuerschulden beglichen und allfällig bezogene Sozialhilfe zurückbezahlt haben. Die Zürcher Gemeinden forderten vergebens, die Dauer von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf 10 Jahre zu erhöhen. Die ab 1.1.2018 gültige Verordnung wurde stattdessen aufgeweicht. Neu muss ein Bürgerrechtsbewerber nur im Moment sich selber mit einem Lohnerwerb oder Versicherungsleistungen über Wasser halten können. Ob dieser vor 3 Monaten noch Sozialhilfe bezogen hat oder als Zechpreller aufgefallen ist, soll nach Meinung des Regierungsrates für das Bürgerrecht irrelevant sein. Die SVP fordert hingegen, dass Bürgerrechtsbewerber während zehn Jahren bewiesen haben, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind.

Erhöhung von Ordnung und Sicherheit

Ab 1.1.2018 soll bei Bürgerrechtsbewerbern nur noch das Strafregister VOSTRA des Bundes konsultiert werden. Dies genügt aus unserer Sicht nicht. Denn dieses Register gibt keine Auskunft über in den Polizeiakten vorhandenen Einträge wie häusliche Gewalt, Rotlichtmilieu, Mehrfachehe, Verdacht Scheinehe, Zwangsheirat, Verstösse gegen Polizeiverordnung, Widerhandlung gegen das Volksschulgesetz, Missbrauch Sozialhilfebezug sowie extremreligiöse Tätigkeiten. Hingegen erlaubt ein Bericht der Polizeidienststelle es, wichtige Indikatoren offenzulegen, welche es erlauben, die Integrationswilligkeit und Integrationsfähigkeit einer einbürgerungswilligen Person objektiv zu beurteilen.

Die SVP wird sich im Zuge der Kommissionsberatungen in diesen Kernaspekten einbringen um das Gesetz zu verbessern. Falls die SVP unter den neuen rot-grünen Mehrheitsverhältnissen im Parlament keine Mehrheiten vereinen kann, wird sie dies ablehnen und das Referendum ergreifen.

 

Kontakt für Rückfragen:
Stefan Schmid, Kantonsrat, 079 541 53 76, mail@schmidstefan.ch
Benjamin Fischer, Parteipräsident, 079 394 13 37, praesident@svp-zuerich.ch
Martin Hübscher, Fraktionspräsident, 079 222 27 80, huebscher.liebensberg@bluewin.ch

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