Ausgangslage
Aktuell ist im Kanton Zürich mit knapp 26 km beinahe die Hälfte des Uferwegs rund um den Zürichsee gebaut. Die SVP befürwortet eine Aufwertung des Seeufers. Die Zugänge für die Öffentlichkeit sollen verbessert werden. So sieht es auch das Leitbild Zürichsee 2050 vor, das richtigerweise verschiedene Räume für Freizeit, Erholung, Arbeit und Natur einplant.Um genau dies mit gesundem Menschenverstand und in enger Absprache mit den betroffenen Gemeinden umzusetzen, sind die bestehenden gesetzlichen Grundlagen aber ausreichend. Gemäss Strassengesetz werden jedes Jahr 6 Millionen Franken budgetiert, um konkrete Projekte umzusetzen. Verschiedene Vorhaben sind denn auch am rechten und linken Seeufer in der Pipeline.
Die Uferinitiative geht dagegen viel zu weit. Ohne Rücksicht auf Natur und Eigentumsverhältnisse soll ein durchgehender Weg erstellt werden. Die Initative ist für den Zürichseeraum kontraproduktiv.
Warum wären die Folgen der schädlichen Seeuferinitiative?
Die Seeuferinitiative hätte vielfache negative Konsequenzen für Mensch, Natur, Kantonsfinanzen und Rechtstaatlichkeit. Diese Initiative:
- schadet der Natur: Nächtlicher Lärm, Littering, wildes Parkieren und Streitigkeiten sorgen für Kosten und belasten die Umwelt stark. Mit einem durchgehenden Seeuferweg würde diese Problematik unkontrollierbar ausgeweitet.
- zerstört wichtige Lebensräume von Tieren und Pflanzen: Ein durchgehender Uferweg gefährdet wertvolle, bereits bestehende Lebensräume von Tier- und Pflanzenwelt und schadet damit der Biodiversität.
- hat unverhältnismässig hohe Kosten von mindestens einer halben Milliarde zur Folge: Der Regierungsrat rechnet mit Kosten von einer halben Milliarde Franken für 12.6 km Weg. Das wären rund 40 Millionen Franken pro Wegkilometer – negativer Weltrekord. Das ist völlig übertrieben
- verletzt mit Enteignungen einen wichtigen Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft: Private Grundstücke dürfen heute nicht gegen den Willen der Eigentümer für die Erstellung von Uferwegen beansprucht werden. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine andere Führung des Uferweges nicht möglich ist. Diese Regel wurde vom Bundesgericht bestätigt. Die Uferinitiative bedeutet eine unschweizerische Missachtung von Rechtsstaatlichkeit und Eigentumsgarantie.