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KESB: SVP fordert echtes Mitspracherecht der Gemeinden statt Placebo-Massnahmen

Die Direktion der Justiz und des Innern hat heute an einer Veranstaltung versucht, die Kinder und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im besten Licht darzustellen. Die SVP fordert eine klare Mitsprache und Mitbestimmung der Gemeinden und eine Rückführung der KESB in die Gemeindekompetenz.

Die Direktion der Justiz und des Innern hat heute an einer Veranstaltung versucht, die Kinder und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im besten Licht darzustellen. Die SVP fordert eine klare Mitsprache und Mitbestimmung der Gemeinden und eine Rückführung der KESB in die Gemeindekompetenz.
„Unter dem Titel «Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden arbeiten professionell und rechtskonform» hat die Direktion der Justiz und des Innern heute eine Medienmitteilung verschickt. Die Kritik der Öffentlichkeit und der SVP an der Arbeit der KESB prallt an den kantonalen Behörden völlig ab. Den an der heutigen Propagandaveranstaltung involvierten Staatsbeamten geht dabei jede Objektivität verloren, ganz nach dem Motto «Beiss nicht in die Hand, die dich füttert.» Seit August 2014 hätten die Gemeinden bei kostenintensiven Kindesschutzverfahren «unter gewissen Voraussetzungen» das Recht auf Stellungnahme, lässt uns das Departement des grünen Regierungsrates Martin Graf beschönigend wissen.
Die SVP hält unmissverständlich fest: Die Sozialleistungen im Kanton Zürich müssen grundsätzlich hinterfragt werden. Die Gemeinden müssen eine echtes Mitspracherecht und Mitbestimmung haben. Wir dürfen die Gemeinden nicht alleine lassen. Seit der Einführung der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden stören sich die ehemaligen Vormundschaftsbehörden (Gemeinderäte und Gemeindeverwaltungen) daran, dass sie zu reinen Auskunftsstellen und Rechnungsempfängern degradiert wurden. In einer Parlamentarischen Initiative (KR 273/2014) fordert die SVP im Kantonsrat unmissverständlich, dass den immer weiter steigenden Kosten im Sozialwesen mit gezielten Massnahmen entgegen zu wirken ist, indem nach dem «wer zahlt, befiehlt-Prinzip» die Gemeinden wieder in eigener Regie die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden stellen können.

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