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14 134 Tage vorläufig aufgenommen

Antwort des Regierungsrates auf eine parlamentarische Anfrage
ZB. Kantonsrat Beat Huber (SVP, Buchs) stellte dem Regierungsrat (RR) mit einer Anfrage (KR-NR. 90/2017) mehrere Fragen zu den vorläufig aufgenommenen Ausländern mit Ausweis F.
Dies sind gemäss Definition Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug der Wegweisung als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) erwiesen hat.

Wie viele vorläufig aufgenommene Ausländer mit Status F sind im Kanton Zürich wohnhaft?
RR: Am 30. April 2017 hielten sich 7052 vorläufig aufgenommene Personen (davon 1522 vorläufig aufgenommene Flüchtlinge) im Kanton Zürich auf.

Wie lange sind die minimale, die durchschnittliche und die längste Aufenthaltsdauer von vorläufig aufgenommenen Ausländern in unserem Kanton?
RR: Am 30. April 2017 betrug die kürzeste Aufenthaltsdauer von vorläufig aufgenommenen Personen im Kanton Zürich einen Tag, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 2302 Tage (rund 6,3 Jahre) und die längste Aufenthaltsdauer 14 134 Tage (rund 38,7 Jahre). Dabei handelt es sich um eine straffällige Person, die 1987 zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden war.

Wie viele vorläufig aufgenommene Ausländer haben im Kanton Zürich eine Arbeitsbewilligung und für wie lange wurden diese jeweils erteilt?
RR: Gemäss der Asylstatistik des SEM waren am 30. April 2017 von den insgesamt 7052 im Kanton Zürich anwesenden vorläufig aufgenommenen Personen 4397 erwerbsfähig. Davon waren 1543 Personen erwerbstätig.
Eine Auswertung der Dauer der jeweils erteilten Arbeitsbewilligungen ist nicht möglich.

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