Auf die richtigen Prioritäten kommt es an
Liebe SVP-Familie: Am 18. Mai 2025 stimmen wir bekanntlich über die Steuervorlage für Unternehmungen im Kanton Zürich ab. Der Kanton Zürich, wir wissen es, ist leider bezüglich der Unternehmenssteuern nicht mehr mit den anderen Kantonen konkurrenzfähig, sprich der einstige Wirtschaftsmotor der Schweiz ist in den letzten knapp zehn Jahren an die zweitletzte Stelle aller Kantone abgerutscht!

Winterthur: Die einst stolze Industriestadt ist heute von der harten Konkurrenz besonders stark betroffen. Bild: Adobe Stock
So kam es, dass der grösste Geldgeber des nationalen Finanzausgleichs über die letzten Jahre arg ins Hintertreffen geraten ist, da alle umliegenden Kantone die Unternehmenssteuern teils stark gesenkt haben. Wer diesbezüglich die Abstimmungsunterlagen konsultiert wird sehen, dass die moderate Senkung der Unternehmensbesteuerung im Kanton Zürich von 7% auf 6% sehr bescheiden ausfällt und somit alles andere als ein grosser Wurf ist. Sie werden sich jetzt eventuell fragen, was das mit der linksgrünen Stadt Winterthur zu tun hat. Finanzpolitisch sehr viel, weil sämtliche Kantone um uns herum uns nicht nur mit viel tieferen Unternehmenssteuersätzen konkurrenzieren, sondern uns auch mit viel rascheren Bewilligungsverfahren zusehends das Wasser abgraben. So verwundert es nicht, dass auch der Werkplatz Winterthur in den letzten Jahren grosse und international tätige Unternehmen verloren hat und deshalb die Unternehmenssteuern in der Stadt Winterthur um rund 30% eingebrochen sind.
Ein attraktives Steuerklima, von dem alle profitieren
Die Mär, dass mit jeder Senkung der Unternehmensbesteuerung für die Allgemeinheit Steuerausfälle entstehen würden, ist schlicht falsch und entspricht nicht der Realität. In jedem Kanton, in dem die Unternehmensbesteuerung gesenkt worden ist, sind sehr rasch die Steuererträge gestiegen, weil Unternehmen nachweislich mehr investiert haben und gleichzeitig kein Kapital mehr an ausserkantonale Standorte abgeflossen ist. Man darf diesbezüglich auch ganz aktuell den Kanton Schaffhausen beiziehen, welcher letztes Jahr – aufgrund abermals gesenkter Unternehmenssteuern – finanziell einen Rekordgewinn eingefahren hat. Wenn wir also nicht noch mehr Firmen mit guten und qualitativ hochstehenden Arbeitsplätzen und Lehrstellen an umliegende Kantone verlieren wollen, kann es nur ein JA zum Steuergesetz bzw. der Änderung vom 4. November 2024 zur Steuervorlage 17 geben. Die Unternehmen und KMU im Kanton Zürich und in der Stadt Winterthur werden es Ihnen danken.