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Der EuGH ist kein rechtsstaatliches Gericht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist kein rechtsstaatliches Gericht. Er ist überhaupt kein Gericht. Einem derartigen Gremium soll sich die Schweiz unterwerfen?

Der EuGH verletzt die grundlegenden Erfordernisse der Rechtsstaatlichkeit an Unabhängigkeit. Bild: Tim Reckmann (Flickr.com)

Die Mehrheit des Bundesrates unter Führung von FDP-Bundesrat Cassis will sich im Rahmen des EU-Pakets – in Wahrheit des Rahmenabkommens II – der EU und auch dem EU-Gerichtshof unterwerfen. Das ist mehr als eine Anerkennung fremder Richter. Denn der EuGH ist bei näherem Hinsehen überhaupt kein Gericht. Damit ein Gremium ein Gericht ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Sonst liegt ein Etikettenschwindel vor. Diesen gilt es, schonungslos zu entlarven. Dies im Interesse der Schweiz und seiner Bürgerinnen und Bürger.

Nicht ausschliesslich dem Recht verpflichtet

Nach der Schweizerischen Bundesverfassung und unter anderem nach dem Bundesgerichtsgesetz sind die Gerichte bei der rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet. Im Besonderen sind und müssen die Gerichte frei von Einwirkung anderer Staatsorgane sein. Grundlegendes Erfordernis ist die absolute Freiheit bei der Auslegung. Nicht so beim EuGH und den Mitgliedern des «Gerichtes». Bei der Auslegung ist so vorzugehen, dass das Recht (für die EU) die grösstmögliche Wirkung entfaltet. Keine Spur von freier Auslegung, keine Spur von Rechtsstaatlichkeit. Der EuGH nennt sich aber Gericht!

Die Wahl des EuGH ist nicht demokratisch

Nach rechtsstaatlichen Erfordernissen ist die Wahl der Gerichtmitglieder auf demokratischem Weg vorzunehmen. Dies dient der Unabhängigkeit. Die Mitglieder des Bundesgerichtes und der übrigen Gerichte des Bundes wie das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen oder das Bundesstrafgericht in Bellinzona etc. unterliegen der Wahl des Parlamentes. Analoges gilt für die kantonalen Gerichte; teilweise erfolgt Volkswahl. An der Wahl der Richter ist das Europäische Parlament überhaupt nicht beteiligt. Jede Regierung der EU-Mitgliedstaaten ernennt – wählt also nicht – je ein Mitglied und je einen Generalanwalt des EuGH. Von einer rechtsstaatlich- demokratischen Wahl also nicht die geringste Spur. Ein derartiges Gericht ist eigentlich gar kein Gericht. Und ihm soll die Schweiz unterworfen werden?

über den Autor
Karl Spühler
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