«Gute Steuerzahler im Kanton Zürich behalten»
Die Einzelinitiative «Gute Steuerzahler im Kanton Zürich behalten» wurde am Montag erfolgreich, mit Unterstützung der SVP/EDU-Fraktion, vorläufig unterstützt.

Viele Rentnerinnen und Rentner sehen sich gezwungen, ihren Wohnsitz vor der Auszahlung der Kapitalleistungen in einen anderen Kanton zu verlegen – die SVP setzt sich für die Zürcher Senioren ein. Bild: Pixabay
Die Einzelinitiative «Gute Steuerzahler im Kanton Zürich behalten» wurde am Montag erfolgreich, mit Unterstützung der SVP/EDU-Fraktion, vorläufig unterstützt. Kapitalleistungen sowie Zahlungen bei Tod und für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile werden in der Schweiz separat und gemindert versteuert.
Leider ist es so, dass diese Bezüge im Kanton Zürich im Vergleich zu den anderen Kantonen massiv höher besteuert werden. Dies hat zur Folge, dass sich viele Rentnerinnen und Rentner gezwungen sehen, ihren Wohnsitz vor der Auszahlung der Kapitalleistungen in einen anderen Kanton zu verlegen. Dieser nachvollziehbare Entscheid hat aus steuerlicher Sicht Nachteile für den Kanton Zürich. Es fallen nicht nur die Steuern für die Kapitalleistungen weg, sondern auch die zukünftige Vermögenssteuer.
Hier ist der Kantonsrat gezwungen zu handeln. Der Kanton darf es nicht zulassen, dass die Steuern im Kanton Zürich für Kapitalbezüge derart hoch sind, dass Bezüger gezwungen sind, die Last eines Umzugs auf sich zu nehmen.
Der Kapitalbezug ist für Rentnerinnen und Rentner eine interessante Möglichkeit, ihr durch Arbeit Erspartes im Alter zu beziehen und damit den Lebensunterhalt im Alter sicherzustellen. Dies insbesondere für Personen, die der Finanzindustrie oder eben vielfach der verfehlten Politik der Altersvorsorge nicht trauen. Zu Recht, hat die Politik in der Vergangenheit doch gezeigt, dass sie nicht gewillt ist, die Vorsorgegesetzgebungen effektiv zu reformieren und den heutigen Lebensumständen anzupassen.
Der Kapitalbezug im Alter ist nichts Verwerfliches. Die Kapitalbezüge werden vielfach von Personen vorgenommen, die für ihr Alter vorgesorgt haben und auch im Alter der Allgemeinheit nicht zur Last fallen wollen; Personen, deren die Selbstverantwortung und Selbstbestimmung wichtig ist.
Beim Thema Kapitalbezug ist zusätzlich nicht zu vergessen, dass es eben nicht nur Rentnerinnen oder Rentner betrifft. Es kann auch zum Zuge kommen, wenn ein Todesfall oder ein Fall von Invalidität eintritt. Solche Bezüge hoch zu besteuern, könnte, wenn man es polemisch ausdrücken möchte, sogar als asozial betrachtet werden.
Aus all diesen, nicht abschliessenden, Gründen hat die SVP/EDU-Fraktion der vorläufigen Unterstützung zugestimmt und der zuständigen Kommission den Auftrag gegeben, sich dieses Themas anzunehmen.
Leider ergab sich aus der Ratsdebatte auch Folgendes: Es ist längst bekannt, dass die Ratslinke nicht gewillt ist, die miserable Stellung des Kantons Zürich bei der Unternehmensbesteuerung zu verbessern. Bedauerlicherweise haben diese Kreise auch kein Herz für steuerlich benachteiligte Privatpersonen.