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Kapitulationserklärung der Staatsanwaltschaft III

Die Staatsanwaltschaft III unter Leitung von Christian Weber verzichtet auf eine Berufung ans Obergericht. Damit bestätigt die Staatsanwaltschaft III, dass ihre 10 Mio. Franken teure Anklageschrift nichts wert ist. Die Zürcher Staatsanwaltschaft III war nicht in der Lage fragwürdige Finanztransaktionen und Gläubigerschädigung der Swissair-Führung rechtlich korrekt zu beurteilen. Das externe Gutachten Schellenberg, welches alleine Fr. 1.75 Mio Kosten verursacht hat, wurde vom Gericht als nicht verwertbar eingestuft und hat sich somit als nutzlos erwiesen. Die von der Staatsanwaltschaft III verfasste Anklageschrift war mangelhaft, schludrig und konstruiert verfasst.

Die kantonsrätliche Interpellation Nr. 177 vom 11. Juni 2007 hat die vorhandenen Probleme bei der Staatsanwaltschaft III zu Lichte gefördert. Der Kanton Zürich wäre auf eine fachlich qualifizierte und effiziente Staatsanwaltschaft III angewiesen. Dies ist heute nach wie vor nicht der Fall.

Die SVP ist der Meinung, dass wir nicht zur Tagesordnung übergehen dürfen. Nicht nur der Swissair-Fall zeigt auf, dass die Staatsanwaltschaft III unter Leitung von Christian Weber überfordert ist.

Die Staatsanwaltschaft III machte vor allem durch Führungsprobleme, ständige Personalwechsel, Pleiten und Pannen auf sich aufmerksam. Das vernichtende Urteil des Bezirkgerichtes Bülachs ist faktisch die offizielle Bestätigung der mangelhaften Arbeit, welche in dieser Behörde geleistet wird.

Mit dem Nichtweiterzug ans Obergericht hat Herr Staatsanwalt Weber kapituliert und faktisch eingestanden, dass seine Anklageschrift dem juristischen ABC nicht standhält. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Zürich und einer funktionstüchtigen Justiz hat die Oberstaatsanwaltschaft und der Regierungsrat endlich Remedur zu schaffen. Der erste Schritt besteht im Rücktritt von Christian Weber.

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