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Kein Recht auf Einbürgerung für Verbrecher – Referendum eingereicht

Die SVP des Kantons Zürich ergriff das konstruktive Referendum gegen das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz, um einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung zu verhindern. Der Einbürgerungsentscheid soll weiterhin in der Autonomie der Gemeinden verbleiben. Wenn künftig Gerichte einbürgern könnten, wäre dies eine Aushöhlung der Gemeindeautonomie. Darum darf kein Recht auf Einbürgerung geschaffen werden, so wie es das vom Kantonsrat am 22. November 2010 verabschiedete Bürgerrechtsgesetz vorgesehen hatte.

Auch die Einbürgerung von Verbrechern lehnt die SVP grundsätzlich ab. Verbrecher haben ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verwirkt und sind auszuschaffen. Es wäre fatal, sie per neuem Bürgerrechtsgesetz zu integrieren und einzubürgern. Darum verlangt die SVP von den Gesuchstellern nicht nur ein leeres Strafregister sondern auch einen tadellosen Leumund.
Die SVP des Kantons Zürich hat heute das konstruktive Referendum gegen das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz mit rund 7’000 Unterschriften eingereicht. Die SVP ist überzeugt, dass sich die Mehrheit der Zürcher Stimmbevölkerung gegen einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung sowie gegen die Einbürgerung von Verbrechern aussprechen wird, so wie es das von Mitte-Links verabschiedete Gesetz will.

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