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Lebenslange Verwahrung für René Osterwalder

Die SVP des Kantons Zürich hat mit Empörung von den Plänen der Zürcher Strafverfolgungsbehörden Kenntnis genommen, den Triebtäter René Osterwalder zu therapieren mit dem Ziel, ihn auf freien Fuss zu setzen. Diese Vorgehensweise entspricht der Tatsache, dass die Psychiater immer wieder nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen suchen, um die Freilassung solcher Täter zu legitimieren. Doch das Schweizer Volk und die Mehrheit der Stände haben mit der Annahme der Verwahrungsinitiative klar gemacht, wie hierzulande mit Sexualtriebtätern verfahren werden soll. Wer sich, wie Osterwalder, in perverser Art und Weise an Babys vergeht, hat sein Recht verwirkt, sich frei in der Gesellschaft zu bewegen. Osterwalder hat keine zweite Chance verdient.

Die von Osterwalder begangenen Verbrechen sowie sein Verhalten während des Strafvollzugs lassen eine Heilung als im höchsten Masse unwahrscheinlich erscheinen. Insbesondere ist die Verwahrungspraxis zu überprüfen und gegebenenfalls zu verschärfen, so wie das die SVP schon mehrfach forderte. Die SVP verlangt von den Behörden ein verantwortungsbewusstes Handeln, wo immer es um Belange der öffentlichen Sicherheit geht. Aus diesem Grund verlangt die SVP auch, dass die entsprechenden Beschlüsse von gewählten – und darum auch abwählbaren – Magistratspersonen und nicht von subalternen Verwaltungsbeamten, und erst recht nicht im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens, gefällt werden. Es braucht klare Verantwortlichkeiten. Letztlich hat der Sozialdemokrat Markus Notter als Justizdirektor den Entscheid zu verantworten. Er soll sich vor die Bevölkerung stellen und klar sagen, dass er Osterwalder nicht mehr für gefährlich hält und für ihn seine Hand ins Feuer halten würde.

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