Lohnkürzung auch beim Regierungsrat
Die revidierte Bundespersonalverordnung macht es möglich, wenn Anstrengungen, Leistungen und das Verhalten von Lohnbezügern sich nicht verbessern, Löhne zu kürzen. Diese Botschaft versteht jeder Mann und Frau und ist nachvollziehbar.
Mit dem Bericht des Regierungsrates zu den KEF- Erklärungen des Kantonsrates kann man den Regierungsrat nahtlos in das Qualifikationsverfahren des Bundes einordnen. Wer mehrfach sein Verhalten nicht verbessert, dem sollte unweigerlich der Lohn gekürzt werden.
Ende Januar konnte der Kantonsrat zum Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) Stellung nehmen. Mit 107 zu 59 Stimmen wurde die Eindämmung des Personal- und Sachaufwandes bei der Fachstelle für Integration gefordert. Mit 117 zu 49 Stimmen hat der Kantonsrat dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, sieben Stellen in den Kommunikationsabteilungen zu streichen. Einen Steilpass an den Regierungsrat, ihre persönliche mediale Präsenz in der Öffentlichkeit zu stärken und gleichzeitig die uferlosen Aufwandsteigerungen in Millionenhöhe einzudämmen.
Was macht der Regierungsrat? Von drei überwiesenen KEF-Erklärungen wirft er zwei über Bord und liefert eine Stellungnahme, welche zum Himmel schreit. In der kantonalen Fachstelle für Integration könnten Planungsarbeiten nicht ausgeführt werden. Sie haben richtig gehört: Es geht nicht um Integration, sondern um den Erhalt der Bürokratie in der Verwaltung. Bei der Stellungnahme zum Stellenabbau in den Kommunikationsabteilungen erhält man den Eindruck, der Regierungsrat bringe in Zukunft sein eigenes Wort nicht mehr über die Lippen. Während in der Staatskanzlei schon 8 Personen ausschliesslich für den Regierungsrat eingestellt sind, unterhält jede Direktion zusätzlich einen ganzen Stab an Kommunikationsspezialisten. Die zweiseitige Auflistung sämtlicher Rechtfertigungsgründe in der Antwort des Regierungsrates lässt unverhohlen erkennen, dass ein Stellenabbau geradezu mit Notrecht umzusetzen wäre.
Während Jahren foutiert sich der Regierungsrat um die Sparaufträge aus Budget und KEF-Debatten. Dieses Verhalten wird von der SVP-Fraktion scharf kritisiert und verurteilt. Dies gilt ganz besonders in einer Zeit, in welcher ausserordentliche Sanierungsleistungen vom Staat an die BVK durch den Steuerzahler aufgebracht werden müssen, der Kanton Zürich im Steuerwettbewerb drastisch an Terrain verliert und der mittelfristige Ausgleich unserer Staatskasse nur noch in Umgehung der gesetzlichen Grundlagen ausgewiesen werden kann.
In den Legislaturzielen des Regierungsrates wird beteuert, dass die kantonalen Aufgaben sparsam und wirtschaftlich erfüllt werden. Tatsache ist, dass der Regierungsrat überwiesene Anträge dieses Parlamentes zum massvollen Umgang mit Steuergeldern gezielt und konsequent ignoriert. Solchen Regierungsmitgliedern sollte wie den Bundesangestellten der Lohn gekürzt werden – solange bis sie ihr Verhalten ändern.
Erklärung der SVP-Kantonsratsfraktion
Untenstehende Fraktionserklärung wurde anlässlich der heutigen Kantonsratssitzung verlesen: