Offiziell bestätigt Regierungsrat will Rechtsanspruch auf Einbürgerung für ausländische Verbrecher
Mit heutiger Stellungnahme für eine Teilungültigerklärung des konstruktiven Referendums zum neuen Bürgerrechtsgesetz verkündet der Zürcher Regierungsrat die Bankrotterklärung der politischen Rechte der Zürcher Staatsbürger.
In seiner Stellungnahme beurteilt der Regierungsrat den grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Einbürgerung als rechtsstaatliche Einbindung des Einbürgerungsentscheids und stellt dabei auf das Willkürverbot der Bundesverfassung sowie die Rechtsweggarantie des Bürgerrechtsgesetzes des Bundes ab. Richtig ist jedoch, dass beide Rechtsgrundlagen einer allfälligen negativen politischen Beurteilung eines Einbürgerungsgesuches nicht widersprechen so wie es die SVP will und so wie es seit 150 Jahren in der Schweiz gelebter politischer Alltag ist. Die angeführten Begründungen des Regierungsrats sind Scheinargumente, die rechtlich nicht durchsetzbar sind. Vielmehr stellt der Regierungsrat, ohne dies in seiner Stellungnahme zu schreiben, auf zwei Bundesgerichtsurteile vom 9. Juli 2003 ab, welche den Rechtsanspruch auf Einbürgerung festhalten. Als Gesetzesgrundlage sind diese beiden Bundesgerichtsurteile jedoch genau so wenig haltbar.
Mit dem zweiten Punkt des regierungsrätlichen Antrags zur Teilungültigerklärung des SVP-Referendums bestätigt der Regierungsrat offiziell, dass er sich für die Einbürgerung ausländischer Mörder, Vergewaltiger, Pädophiler und anderer Verbrecher ausspricht. Die SVP will hingegen die Einbürgerung von Verbrechern mit dem vorliegenden Referendum verhindern.
Für die SVP des Kantons Zürich ist sowohl die gesetzliche Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Einbürgerung im neuen Bürgerrechtsgesetz und damit die Aushöhlung der politischen Rechte der Zürcher Staatsbürger sowie die Einbürgerung ausländischer Verbrecher unhaltbar. Die SVP wird eine allfällige Teilungültigerklärung durch das Kantonsparlament nicht akzeptieren und eine solche mit aller Schärfe bekämpfen.