Rosengartentram und Rosengartentunnel – Zweifel sind angebracht
Die SVP des Kantons Zürich hat vom Spezialgesetz für das Rosengartentram und den Rosengartentunnel, welches heute gemeinsam vom Regierungsrat und Stadtrat präsentiert wurde, Kenntnis genommen. Das kantonale Gesetz bildet die Grundlage für die Umsetzung des Grossprojektes, welches rund eine Milliarde Franken kosten soll und nach heutiger Planung frühestens 2032 eröffnet werden kann. Ein Vorhaben dieser Grössenordnung bedarf der seriösen Prüfung, die SVP wird sich im Rahmen der Vernehmlassung und des politischen Prozesses auf allen Ebenen einbringen. Dabei werden auch kritische Stimmen aus den betroffenen Quartieren zu berücksichtigen sein.
Positiv beurteilt die SVP aus heutiger Sicht, dass das Vorhaben die Kapazitäten des motorisierten Individualverkehrs im heutigen Rahmen zulässt und den Verkehrsfluss verbessern soll. Dem gegenüber stehen enorm hohe Realisierungskosten. Eine derartige Investition sollte auch den künftigen Bedürfnissen genügen und entsprechendes Erweiterungspotenzial aufweisen. Auch dürfen durch den hohen Finanzbedarf nicht andere, ebenfalls wichtige Vorhaben, konkurrenziert werden. Im Weiteren stellen sich grundsätzliche Fragen zur Finanzierung, welche sich aus der gesetzlichen Grundlage des Strassenfonds ergeben.
Auch fällt die im Verhältnis geringe Kostenbeteiligung der Stadt Zürich von rund 40 Millionen Franken auf. Die Kosten der Tramverbindung werden auf rund 170 Mio. Franken geschätzt. Die Tangentiallinien sind reine innerstädtische Verbindungen, weshalb sich eine entsprechende Beteiligung der Stadt aufdrängt. Der Bedarfsnachweis für diese zwei neuen Tramlinien muss zudem glaubwürdig dargelegt werden. Die SVP wird sich im Detail mit dem Projekt auseinandersetzen und sich im Sinne einer sinnvollen und langfristigen Verkehrspolitik einbringen.