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SVP hält an unabhängiger Untersuchung durch einen ausserkantonalen, ausserordentlichen Staatsanwalt fest

Die SVP nimmt von der Medienmitteilung der Oberstaatsanwaltschaft Kenntnis, wonach sie noch keinen Bericht, sondern lediglich die Grundlagen für einen Bericht an den Regierungsrat erarbeiten will.

Der Entscheid, solche Grundlagen zu erarbeiten ist erst erfolgt, nachdem der mediale und politische Druck auf die Zürcher Behörden zugenommen hat. Die Zürcher SVP ist weiterhin der Meinung, dass die Oberstaatsanwaltschaft, welche Regierungsrat Markus Notter untersteht, nicht die geeignete Behörde ist, um solche Grundlagen neutral und unabhängig zu erarbeiten. Dies umso weniger, als seit einigen Wochen neuerdings ein ehemaliger Oberstaatsanwalt und damit Arbeitskollege – Dr. Manhart – das Amt für Justizvollzug leitet.

Wir zweifeln nicht an der Integrität der Oberstaatsanwaltschaft. Es gilt aber, in Anbetracht des gravierenden und vermeidbaren Tötungsdeliktes bei der Untersuchung dieses tragischen Falles von Anfang an jeden Anschein von Befangenheit zu vermeiden. In jedem Rechtsverfahren gilt eine mögliche Befangenheit als Ausschliessungsgrund, und zwar unabhängig davon ob diese konkret besteht oder nicht.

Die SVP hält daher an ihrer Forderung an den Zürcher Regierungsrat fest, es sei ein unabhängiger, ausserkantonaler Ermittler einzusetzen, welcher frei von persönlichen Bekanntschaften und möglichen Abhängigkeiten die Ursachen des Versagens der Zürcher Behörden eruieren kann.

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