Mitmachen
Artikel

Wie der Bundesrat mit dem EU-Unterwerfungsvertrag Art. 121a BV aushebelt

Endlich liegt der Vertragstext zum sogenannten EU-Rahmenabkommen vor, dem Kolonialvertrag, Unterwerfungsvertrag, den Bilateralen III. Nennen Sie es, wie Sie wollen, die Befürworter wissen selbst nicht, wie es nun eigentlich heissen soll. Wie es heisst, ist auch egal; wichtig ist, was drinsteht. Beispielsweise soll auch die Personenfreizügigkeit neu geregelt werden und der Bundesrat hebelt Art. 121a der Bundesverfassung aus, ohne es zuzugeben. Statt Höchstzahlen und Steuerung gibt es Daueraufenthaltsrecht und automatische Rechtsübernahme aus Brüssel. Ich habe dazu eine Interpellation eingereicht. Die Antwort des Bundesrats ist ein Skandal.

Der EU-Unterwerfungsvertrag bringt noch mehr Zuwanderung, denn der Familiennachzug soll erleichtert werden. EU-Bürger sollen schon nach fünf Jahren das Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten – auch wenn sie arbeitslos oder von der Sozialhilfe abhängig sind. Bild: SVP Schweiz

Art. 121a der Bundesverfassung ist klar: Die Schweiz steuert die Zuwanderung eigenständig. Die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen ist durch jährliche Höchstzahlen zu begrenzen. Völkerrechtliche Verträge dürfen diesem Grundsatz nicht widersprechen. Doch genau das plant der Bundesrat nun mit dem neuen Vertragspaket Schweiz–EU, denn die Anpassungen im Kapitel Personenfreizügigkeit beinhalten ein Quasi-Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger und deren Familienangehörige, die sich länger als fünf Jahre in der Schweiz aufhalten.

An der Medienkonferenz vom 30. April 2025 sprach Bundesrat Ignazio Cassis offen aus, wovor die SVP schon lange warnt: Mit der Annahme der neuen Verträge ergebe sich eine «neue völkerrechtliche Ausgangslage». Dennoch will der Bundesrat diese Verträge lediglich dem fakultativen Staatsvertragsreferendum unterstellen, also keine obligatorische Abstimmung und vor allem kein Ständemehr.

Bundesrätliche Irreführung

Ich habe deshalb den Bundesrat in einer Interpellation (25.3633) gefragt, wie er diesen eklatanten Widerspruch begründet. Die Antwort: ausweichend, beschönigend und in Teilen schlicht irreführend. Angeblich sei das neue Daueraufenthaltsrecht «verfassungskonform», ebenso die sogenannte Schutzklausel. In Tat und Wahrheit sind beide Instrumente ein direkter Verstoss gegen Art. 121a BV. Besonders hanebüchen ist folgende Aussage: «Gestützt auf die in diesem Rahmen vorgesehenen Änderungen im FZA könnte lediglich eine geringe Anzahl zusätzlicher Personen neu in die Schweiz zuwandern. Diese begrenzte Personenanzahl hat nur geringfügige Auswirkungen auf die Zuwanderung.» Wir alle erinnern uns noch an die komplett irreführenden Prognosen damals bei der Einführung der Personenfreizügigkeit, diesmal ist es noch viel dreister.

Hereinspaziert

Nochmals: Das neue Daueraufenthaltsrecht ist eine Art «C-Plus-Bewilligung» für alle EU-Bürger, die nach fünf Jahren Aufenthalt automatisch gilt – inklusive Anrechnung von Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug. Einmal erteilt, ist es praktisch unentziehbar. Ausschaffungen? Fehlanzeige. Kriminalität, Sozialhilfeabhängigkeit, Integrationsverweigerung: alles kein Grund mehr für einen Entzug. Die Ausschaffungsinitiative wird damit faktisch ebenfalls ausgehebelt.

Dazu kommt: Auch weitreichender Familiennachzug nach EU-Logik wird neu durchgesetzt. Nicht nur Ehepartner und Kinder, sondern auch Eltern, Grosseltern, Schwiegereltern und Lebenspartner haben Anrecht auf Nachzug, alle mit künftiger Perspektive auf Daueraufenthalt.

Schutzklausel als Feigenblatt

Und die sogenannte Schutzklausel? Sie ist ein bürokratisches Feigenblatt mit absurd hohen Hürden. Die Schweiz müsste nachweisen, dass schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme direkt durch EU-Zuwanderung verursacht wurden – was heisst schon «schwerwiegend»? Und wie soll man die «Kausalität», also den direkten Zusammenhang, «beweisen»? – ein Verfahren im Gemischten Ausschuss anstossen und von einem Pseudo-Schiedsgericht beurteilen lassen, das seinerseits der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verpflichtet ist. Und nicht zuletzt kann die EU uns mit sogenannten Ausgleichsmassnahmen sanktionieren. Das Resultat ist klar: Die Schweiz verliert jegliche Kontrolle – juristisch, politisch und faktisch.

Art. 121a BV wurde vom Volk als Reaktion auf die ungebremste Masseneinwanderung beschlossen. Wenn nun der Bundesrat behauptet, eine automatische Rechtsübernahme, ein erweitertes Daueraufenthaltsrecht, unkontrollierter Familiennachzug und ein völlig zahnloses Schutzinstrument seien «vereinbar » mit dieser Verfassungsnorm, betreibt er halsbrecherische Rechtsakrobatik und missachtet schlicht den Volkswillen.

Handeln, bevor es zu spät ist

Die SVP wird nicht tatenlos zusehen, wie unsere Souveränität und unser Rechtsstaat in einem neuen Vertragspaket verschachert werden. Die Antwort auf meine Interpellation zeigt einmal mehr, mit welch irreführenden Mitteln vorgegangen wird, und sie macht klar: Es braucht jetzt den Widerstand aller, denen unser Land noch etwas bedeutet.

weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden