Zulassungsbeschränkung und Anpassung des Studiengeldes für ausländische Studierende und Doktoranden im Kanton Zürich
In den vergangenen 10 Jahren hat sich die Anzahl ausländischer Studierender und Doktoranden an Zürcher (Fach-)Hochschulen sowie der Universität Zürich verdoppelt. Diese Steigerung hängt zum einen mit dem freien Zugang und zum anderen mit dem hohen Qualitätsniveau der Schweizer Bildungsinstitutionen zusammen. Rund drei Viertel der ausländischen Studierenden inkl. Doktoranden stammen aus europäischen Nachbarländern, wobei Deutschland mit 30 Prozent den weitaus grössten Anteil an ausländischen Studenten und Doktoranden in der Schweiz stellt.
Ein Studium oder Doktorat kostet die Zürcher Steuerzahler je nach Fakultät bis zu hundert Tausend Franken jährlich. Diese Investition in die Zürcher und Schweizer Volkswirtschaft lohnt sich, falls die Studierenden langfristigen Eingang in den örtlichen Arbeitsmarkt finden. Genau dies ist jedoch nicht der Fall. Ausländische Studierende und Doktoranden verlassen die Schweiz nach Abschluss ihrer Studien in aller Regel wieder, womit dem Kanton Zürich ein erhebliches Investitionsdefizit verbleibt. (Kantonsübergreifenden Studien werden bekanntlich durch Ausgleichzahlungen zwischen den Kantonen geregelt.)
Zum einen macht es die finanzielle Lage des Kantons Zürich unabdingbar, und darüber hinaus ist es zum anderen volkswirtschaftlich sinnvoll, die ertragslosen (Investitions-)Kosten der akademischen Ausbildung in den Griff zu bekommen mittels:
- Zulassungsbeschränkung auf 25 Prozent
sowie
- Anpassung des Studiengeldes für ausländische Studierende und Doktoranden.
Anmerkung: Die Universität St. Gallen (HSG) kennt die gesetzlich verankerte Zulassungsbeschränkung auf 25 Prozent für ausländische Studierende seit geraumer Zeit.
Die SVP des Kantons Zürich reicht in Kürze zwei parlamentarische Initiativen zur Zulassungsbeschränkung sowie zur Anpassung des Studiengeldes für ausländische Studierende und Doktoranden an Zürcher (Fach-)Hochschulen sowie der Universität Zürich ein.
Der Bildungsstandort Schweiz wird von ausländischen Studierenden und Doktoranden überrannt. Der Zürcher Steuerzahler wird pro Studienplatz je nach Fakultät mit bis zu hundert Tausend Franken jährlich für ertragslose Investitionskosten zur Kasse gebeten, denn die ausländischen Akademiker verlassen unser Land nach Studienabschluss in aller Regel wieder und hinterlassen so ein erhebliches (strukturelles) Defizit in unserer Staatskasse. Die SVP des Kantons Zürich reicht in Kürze zwei parlamentarische Initiativen zur Zulassungsbeschränkung sowie zur Anpassung des Studiengeldes von ausländischen Studierenden und Doktoranden an Zürcher (Fach-)Hochschulen sowie der Universität Zürich ein.