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Verkehr bewegt die Altstadt

Eine Initiative möchte die Bülacher Altstadt autofrei machen. Ein bürgerlicher Gegenvorschlag, der die Interessen von Gewerbe und Fussgängern berücksichtigt hätte, wurde im Parlament abgelehnt. Stattdessen kommt ein Gegenvorschlag von Mitte-Links zur Abstimmung, der noch schlechter ist als die Initiative.

Bereits heute gilt in der Bülacher Altstadt Tempo 20 und Fussgängervortritt. (Bild: ZVG)

Kaum ein Thema ist in Bülach emotionaler als die Diskussion über unser geliebtes «Städtli». Bereits vor 50 Jahren stimmten die Bülacherinnen und Bülacher über die Verkehrssituation in der Altstadt ab. Damals wie heute versuchen Initianten, die Autos aus dem Ortskern zu vertreiben; damals wie heute wehren sich Bürgerliche und Gewerbetreibende.

Gewerbe möchte Autozugang

Zugegeben, mancherorts in der Bülacher Altstadt wünscht man sich vielleicht etwas weniger Durchgangsverkehr, insbesondere wenn man sich an einem schönen Sommerabend beim kühlen Bülacher Bier des Feierabends erfreut und dazu eines der acht charmanten Lokale aufsucht. Wirklich auffällig wird das die Idylle störende Motorengeräusch jedoch nur während der Geschäftsöffnungszeiten. Innerhalb der typischen Zeiten der Freizeit hält sich der motorisierte Individualverkehr, wie Autos im verkehrsplanerischen Kontext bezeichnet werden, in Grenzen. Und hier beginnt das Wahrnehmungsproblem. Während Gewerbetreibende in der Altstadt froh über den regen und einfachen Zugang zu ihren Lokalen sind, stören sich die nicht-motorisierten Individualverkehrs-Teilnehmer am Lärm und den Verkehrssituationen, die während ihres Schlenderns durch die Altstadt zwischenzeitlich etwas mehr Aufmerksamkeit benötigen.

Schwierige Initiative

Um den Konflikt wieder einmal demokratisch auszudiskutieren, reichte ein Initiativkomitee um den Alt SP-Kantonsrat André Bürgi am 6.April 2022 die Initiative «Begegnungszone Bülacher Altstadt» mit 758 Unterschriften ein – nötig wären 300. Diese verlangt die dauerhafte Sperrung der Hauptachse, der Marktgasse. Bereits vor der Einreichung sorgte das Begehren für Emotionen. Eine Privatperson reichte einen Rekurs gegen die Bezeichnung «Begegnungszone» ein. Das aktuelle Verkehrsregime in der Altstadt, mit 20er-Zone und Fussgängervortritt entspräche diesem bereits und würde hier irreführend verwendet. Der Bezirksrat gab dem Rekurrenten recht, das Verwaltungsgericht hingegen dem Initiativkomitee. Nachdem die Initiative definitiv eingereicht wurde, wollte der Bülacher Stadtrat das Anliegen für ungültig erklären. Das Bülacher Stadtparlament sah dies nach weiteren rechtlichen Abklärungen jedoch anders und stimmte im Sinne der direkten Demokratie für die Rechtmässigkeit der Initiative. Anschliessend haben sich, aufgrund der verschiedenen Meinungen und aus romantischer Träumerei, Vertreter der Fraktionen in einem Komitee ausgetauscht. Dies in der Hoffnung, etwaige Gegenvorschläge abzustimmen oder im Idealfall einen gemeinsamen, besseren und über alle Fraktionen hinweg getragenen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Letzteres musste, wenig verwunderlich, schnell aufgegeben werden.

Sinnfreier Gegenvorschlag

An der Parlamentssitzung im Oktober 2023, an der die Haltung des Parlaments beschlossen wurde, lagen dann auch ganze fünf Gegenvorschläge auf dem Tisch. Auch die SVP-EDU-Fraktion hatte – ursprünglich ausgearbeitet durch mich – einen typischen «maximal möglichen Kompromiss»-Gegenvorschlag zur Abstimmung gebracht. Dieser beantragte, lediglich einen kleinen Platz im Zentrum der Altstadt zu sperren. Damit hätte man den Durchgangsverkehr eingeschränkt und das lokale Gewerbe nur minimal benachteiligt. Leider unterlag unser Gegenvorschlag, der auch von der FDP getragen wurde, in der Schlussabstimmung gegen die Mitte-Links-Variante, welche die Strasse ebenfalls immer sperren möchte, aber den Verkehr «grosszügigerweise» von 6.00 bis 11.00 Uhr (nur werktags) passieren lässt. Aus meiner Sicht ist der nun zur Volksabstimmung gebrachte Gegenvorschlag aus dem Parlament noch schlechter als die ursprüngliche Initiative. Mit einer kompletten Sperrung hätte man immerhin den Nutzen, den neu gewonnenen «Raum» aktiv ins Gewerbe einzubinden. Mit dem Mitte-Links-Gegenvorschlag erhält man gar nichts.

Es bleibt spannend

Knapp zwei Jahre nach dem Einreichen findet nun am 4. März 2024 die Urnenabstimmung über die Initiative und den Gegenvorschlag statt. Weitere rechtliche Diskussionen sind nicht auszuschliessen. Gegen den beleuchtenden Bericht, den ich als Präsident des Stadtparlaments zu verantworten habe, wurden bereits Rekurse angedroht, notabene noch bevor die Unterlagen an die Stimmberechtigten verteilt wurden. Die SVP Bülach, die FDP Bülach, das Gewerbe Bülach und Vertreter der Altstadt lancieren in diesen Tagen ihren Abstimmungskampf.

Weitere Infos: https://altstadt-buelach.ch/

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Thomas Obermayer
SVP (ZH)
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