Die EU-Verträge würden die Schweiz auf den Kopf stellen
Diskussionen in dieser Schärfe hat die Schweiz seit Jahrzehnten nicht mehr erlebt. Dass parlamentarische Kommissionen um Zuständigkeiten streiten, ist aussergewöhnlich. Nun hat der Ständerat ein klärendes Wort gesprochen: Die kleine Kammer lässt eine Vorlage erarbeiten, die für das Vertragspaket Schweiz – EU eine Abstimmung mit Volks- und Ständemehr garantiert. In der Herbstsession werden diese Fragen im Ständerat diskutiert.

Das Vertragspaket EU – Schweiz stellt unsere Verfassung auf den Kopf. Bild: Adobe Stock
Dass im Bundeshaus bereits Monate vor der eigentlichen Debatte zum Vertragspaket Schweiz – EU mit derart harten Bandagen gekämpft wird, hat gute Gründe: Bei dieser Vorlage geht es um eine entscheidende Weichenstellung für unser Land. Es geht um grundlegende Fragen wie die Einschränkung demokratischer Mitwirkungsrechte oder die Aushöhlung zahlreicher kantonaler Kompetenzen. Um die Vorlage zu verstehen, muss man sich vor Augen halten, was die EU eigentlich will und was die EU von der Schweiz unterscheidet.
Kantone formen den Binnenmarkt
Schweiz Als sich der schweizerische Bundesstaat 1848 aus dem lockeren Staatenbund mit weitgehend selbstständigen Kantonen formte, war das Ziel klar: die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarkts. Dass die Kantone eigene Zölle erhoben, unterschiedliche Masse und Gewichte sowie verschiedene Währungen kannten, erschwerte den Warenverkehr erheblich. Der darauffolgende Einigungs- und Vereinheitlichungsprozess dauerte in der Schweiz über Jahrzehnte – bis zum heutigen Tag.
Während Bereiche wie die Währung, die Sicherheitspolitik, das Zivilrecht oder das Strafrecht heute eidgenössisch geregelt sind, blieben diverse Kompetenzen wie die Polizeihoheit, das Schulwesen, die Steuerkompetenz oder grosse Bereiche des Gesundheitswesens in kantonaler Hand. Immer, wenn dem Bund eine neue Kompetenz übertragen wird, bedarf dies einer Verfassungsänderung und damit dem doppelten Mehr von Volk und Kantonen.
EU-Binnenmarkt: Direktiven aus Brüssel
Die genau gleiche Entwicklung durchlebt derzeit die Europäische Union. Mit einem entscheidenden Unterschied: Die Einigung erfolgt nicht von unten nach oben (also auf Initiative der Mitgliedstaaten und unter Einbezug der Bürger), sondern von oben nach unten. Das Hauptziel der EU ist – wie damals in der Schweiz – die Schaffung eines Binnenmarkts mit einheitlicher Rechtsordnung. Dass es darum für die EU wichtig ist, dass sämtliche Vertragspartner rechtliche Anpassungen schnell und vollständig übernehmen, liegt auf der Hand. Im Fachjargon heisst dies «dynamische Rechtsübernahme». Dazu würde sich die Schweiz bei einer Unterzeichnung der neuen Verträge verpflichten.
Vor diesem Hintergrund wird schnell klar: Die Behauptung, für die Schweiz ändere sich nichts, ist absurd. In der bundesrätlichen Botschaft steht, die vorliegenden Abkommen würden «die verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone, der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gerichte und des Volkes» sichern und die Initiativ- und Referendumsrechte seien «weiterhin in vollem Umfang gewährleistet». Wer die EU-Abkommen gelesen hat, weiss: Überall, wo wir EU-Recht übernehmen müssen, sind Referenden, aber auch entgegenstehende Initiativen nicht mehr möglich. Dies bedeutet eine massive Einschränkung der demokratischen Rechte und auch eine Aushöhlung kantonaler Kompetenzen.
Weniger Demokratie, mehr Zentralismus
Wie schräg und widersprüchlich die Auslegung des Bundesrats ist, zeigt eine Passage zur dynamischen Rechtsübernahme auf Seite 91 der Botschaft. Dort liest man, dass die Binnenmarktabkommen «regelmässig an die relevanten Entwicklungen des EU-Rechts angepasst werden» müssen. Nur so sei die Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt langfristig gesichert. Die Abkommen seien aber sehr fair, ausgeglichen und zweiseitig: Die Aktualisierung der Abkommen sei «eine gemeinsame Verpflichtung der Schweiz und der EU» – es herrsche also Gleichberechtigung.
Was der Bundesrat verschweigt: Bei all diesen Fragen geht es um Unionsrecht. Selbstverständlich wäre die EU auch ohne Verträge mit der Schweiz verpflichtet, diese Erlasse umzusetzen: Es ist die Hauptaufgabe der EU schlechthin, Unionsrecht zu schaffen und seine Einhaltung zu überwachen. Eine materielle Änderung bringt das Vertragspaket Schweiz – EU damit nur für die Schweiz.
Massive Auswirkungen für Kantone
Weil in Brüssel viele Sachen geregelt werden, die bei uns in den Kompetenzbereich der Kantone fallen, haben die neuen Verträge direkte Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie deren Zuständigkeiten. Umso erstaunlicher, dass sich die Konferenz der Kantonsregierungen mit keinem Wort kritisch geäussert hat.
Der Bundesrat will die Kantone nun gefügig machen. Sein Plan stellt die ganze Verfassungsordnung auf den Kopf. Der Bundesrat geht nämlich stillschweigend davon aus, dass sämtliche Fragen, welche die Beziehung Schweiz – EU betreffen, über die aussenpolitische Kompetenz in die Zuständigkeit des Bundes fallen – ungeachtet der kantonalen Zuständigkeiten. Da die Kantone in ihrem Kompetenzbereich aber von diversen EU-Regelungen betroffen sein werden, strebt der Bund nun eine Vereinbarung mit den Kantonen an. Dort soll deren Mitwirkung an der Aussenpolitik des Bundes geregelt werden. Wo durch die dynamische Rechtsübernahme die Zuständigkeiten oder Interessen der Kantone betroffen sind, sollen diese «regelmässig informiert und eng einbezogen» werden (Botschaft, S. 121).
Ähnlich ist es mit dem Parlament: Der Bundesrat erachtet «Massnahmen zur Stärkung der Mitwirkung des Parlaments » als angemessen. Im Klartext: Weil das Parlament bei seiner Kernaufgabe – der Rechtssetzung – faktisch ausgeschaltet wird, will der Bund die parlamentarischen Kommissionen regelmässig informieren und konsultieren. Ob sich die Parlamentarier damit zufriedengeben, «einmal pro Legislaturperiode einen Bericht über das Funktionieren der institutionellen Elemente» zu erhalten, werden wir sehen.
Obligatorisches Referendum zwingend
Nur schon diese wenigen Beispiele zeigen: Das Vertragspaket EU – Schweiz stellt unsere Verfassung auf den Kopf. Über kantonale Kompetenzen würde neu der Bundesrat entscheiden. Die Volksrechte würden massiv eingeschränkt. Bei der Gesetzgebung wäre das Parlament oft nur noch in einer Zuschauerrolle: Entschieden würde in Brüssel. Daher ist für diese Vorlage das Volks- und Ständemehr zwingend.
Dass der Bundesrat einen Vertrag aushandelt, die seine übergeordnete Behörde – das Parlament – massiv schwächt und die Kompetenzen der Kantone in Bereichen, wo der Bund gar nicht zuständig ist, derart einschränkt, wirft weitreichende Fragen auf. Es ist bemerkenswert, dass dies die Mehrheit des Ständerats sowie die Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat gleich sehen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats wies in aller Klarheit darauf hin, dass das Vertragspaket «verfassungsrechtlichen Charakter » habe. Auf die Debatte des Ständerats in der Herbstsession im September dürfen wir gespannt sein.