«Alternativlos» ist kein Argument
Die Spitzen von FDP und Mitte tun sich schwer, überzeugend für das EU-Vertragspaket zu werben. Besonders aufschlussreich ist der Auftritt von Mitte-Präsident Philipp Matthias Bregy gegenüber SRF: «Das Paket ist höchstens akzeptabel, aber am Schluss alternativlos.» Wer so für einen Vertrag wirbt, liefert gleich selbst den Grund, ihn besonders kritisch zu prüfen. Die Schweiz soll sich langfristig binden, obwohl selbst der Parteipräsident wenig Begeisterung erkennen lässt.

Die Freiheit unseres Landes verdient mehr als ein resigniertes Ja. Bild: Adobe Stock
Der Ständerat hat dem Paket in der Herbstsession zugestimmt. Doch auch Vertreter von FDP und Mitte lehnten die Verträge ab. Bregy bezeichnet die heftige Kritik aus seiner Fraktion als «parlamentarische Rhetorik». Damit macht er es sich zu einfach. Staatspolitische Einwände verschwinden nicht, indem die Parteispitze sie zur blossen Wortmeldung erklärt. Wer Bedenken äussert, verdient eine Antwort in der Sache.
Bei der FDP steht die endgültige Parole noch aus. Co-Präsident Benjamin Mühlemann erwartet allerdings eher, dass die Partei beim bisherigen Ja bleibt. Gleichzeitig spricht er von wirtschaftlichen Vorteilen und staatspolitischen Nachteilen. Diese Gegenüberstellung trifft den Kern: Wie schwer wiegen wirtschaftliche Vorteile, wenn dafür der politische Handlungsspielraum enger wird? Eine Partei, die sich der Freiheit verpflichtet, muss diese Frage beantworten, bevor sie ihre Zustimmung erteilt.
Demokratie braucht Entscheidungsfreiheit
Die dynamische Rechtsübernahme sieht vor, dass die Schweiz relevantes neues EU-Recht in den betroffenen Abkommensbereichen übernimmt. Die Schweizer Genehmigungsverfahren und ein allfälliges Referendum bleiben erhalten. Eine Ablehnung ist möglich, kann aber verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen der EU nach sich ziehen. Genau darin liegt das politische Problem: Ein Nein bleibt rechtlich möglich, erhält jedoch einen zusätzlichen Preis.
Auch bei Streitigkeiten spielt der Europäische Gerichtshof eine Rolle. Hält das Schiedsgericht eine Auslegung von EU-Recht für seine Entscheidung für notwendig und relevant, muss es den EuGH beiziehen. Den Streit entscheidet zwar das Schiedsgericht. Die Auslegung des EU-Rechts liegt jedoch beim Gericht der EU. Diese institutionelle Bindung verdient eine offene politische Debatte.
Gute Beziehungen zu unseren Nachbarn sind wichtig. Daraus folgt aber kein Freipass für jede institutionelle Bindung. Bürgerliche Politik müsste wirtschaftliche Zusammenarbeit und demokratische Selbstbestimmung gemeinsam verteidigen.
«Alternativlos» ersetzt keine Begründung. FDP und Mitte müssen erklären, weshalb die Schweiz diese Bindungen eingehen soll. Die Freiheit unseres Landes verdient mehr als ein resigniertes Ja.