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Die SVP begrüsst Abklärungen in Sachen SNB

Die SVP des Kantons Zürich nimmt die Abklärungen der Staatsanwaltschaft Zürich rund um eine mögliche Bankgeheimnisverletzung zur Kenntnis und begrüsst diese. Das Bankkundengeheimnis ist Teil des Schutzes der Privatsphäre und damit ein hohes Schweizer Rechtsgut, das es zu schützen gilt. Mögliche Verstösse gegen das Bankkundengeheimnis müssen strafrechtlich untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Gleichzeitig fordert die SVP des Kantons Zürich, dass auch die Rollen des Bankrates und des Bundesrates, welche die Öffentlichkeit mangelhaft und falsch informiert haben, vollumfänglich untersucht werden. Hierfür ist eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einzusetzen.

Die Bundespräsidentin forderte eine „knallharte Untersuchung“ gegen fehlbare Personen, die möglicherweise das Bankkundengeheimnis verletzt haben. Dagegen hat die SVP des Kantons Zürich nichts einzuwenden. Aber es gilt, mit gleichen Ellen zu messen: Ebenso ist eine knallharte Untersuchung gegen die verantwortlichen Personen im Bankrat und Bundesrat zu führen, welche als Aufsichtsorgane die Devisen- und Aktienkäufe von Philipp Hildebrand in einem ersten Schritt decken und vertuschen wollten.
Medienmitteilung zu den Abklärungen der Zürcher Staatsanwaltschaft

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