EFAS – eine wichtige Grossreform für das Gesundheitswesen
Mit einer einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (kurz EFAS) können Fehlanreize reduziert und der ambulante Bereich gestärkt werden. Dies ist wichtig, um die gute Gesundheitsversorgung in der Schweiz zu erhalten. Am 24. November kommt diese wichtige Reform vors Volk.
Finanzierung der Leistungen heute und bei Annahme der Reform. Bild: Bundesamt für Gesundheit
In der Schweiz können wir uns auf eine sehr gute Gesundheitsversorgung verlassen. Dabei möchten wir alle die Qualität des Gesundheitswesens hochhalten. Gleichzeitig sind die stetig steigenden Krankenkassenprämien eine grosse Belastung für die Bevölkerung. Reformen müssen somit stets einen Ausgleich finden zwischen den für alle verfügbaren und qualitativ hochstehenden Leistungen sowie den dafür vorhandenen finanziellen Mitteln. Die Kantone entwickeln die Gesundheitsversorgung in ihrem Zuständigkeitsbereich stets weiter und geben dafür auch immer mehr Geld aus. Grosse Reformen müssen aber auf nationaler Ebene erfolgen, weil das Krankenversicherungsgesetz (KVG) auf dieser Ebene geregelt ist. Die wichtige Grossreform EFAS wurde nach 14-jähriger Beratungszeit im Bundesparlament mit deutlicher Mehrheit verabschiedet und wird von den Akteuren im Gesundheitswesen dringend erwartet. Deshalb braucht es am 24. November 2024 ein JA zur KVGÄnderung für eine einheitliche Finanzierung der Leistungen (EFAS).
Wieso braucht es EFAS?
Einen wichtigen Rahmen für die Entwicklung der Kosten setzt der Bund mit dem KVG, wobei dieses derzeit Schwächen hat und Fehlanreize setzt. Darüber herrscht grosse Einigkeit. Diese Fehlanreize treiben die Kostenentwicklung an. In der Schweiz finden heute noch (zu) viele Eingriffe stationär (mit Spitalübernachtung) statt. Das kostet uns unnötigerweise viel Geld, da ambulante Eingriffe wesentlich effizienter und günstiger sind als stationäre. Für ambulante Operationen benötigen die Spitäler weniger Infrastruktur (weniger grosse und teure Neubauten, Bettenabteilungen, Küche etc.). Zudem wird das Gesundheitspersonal entlastet, da bei ambulanten Operationen keine 24-Stundenpräsenz erforderlich ist. Das wirkt auch dem Fachkräftemangel entgegen.
Einheitliche Finanzierung bringt faire Kostenverteilung
Heute werden die Gesundheitsleistungen je nach Behandlungsart unterschiedlich finanziert. Ambulante Leistungen finanzieren die Krankenversicherer zu 100 Prozent, bei den stationären Leistungen beteiligen sich die Kantone zu mindestens 55 Prozent. So hat der Kanton Zürich im letzten Jahr rund 1,6 Milliarden Franken für stationäre Behandlungen seiner Bevölkerung ausgegeben, bei insgesamten Gesundheitsausgaben von rund 2,7 Milliarden Franken. Damit die Kantone und Versicherer den gleichen Anreiz haben, die Verlagerung von stationär zu ambulant zu fördern, sollen die Gesundheitsleistungen künftig nach einem einzigen Verteilschlüssel finanziert werden: Die Krankenkassen übernehmen höchstens 73,1 Prozent der Kosten aller Behandlungen. Der Anteil der Kantone soll mindestens 26,9 Prozent betragen. Der Kostenteiler ist nicht mehr abhängig davon, ob eine Leistung mit oder ohne Spitalübernachtung erbracht wird.
Ambulant vor stationär
Aus Sicht des gesamten Gesundheitswesens haben wir ein grosses Interesse, dass bei gleichbleibender Qualität der kostengünstigere Weg gewählt wird. Nur so bekommen wir die Kostenentwicklung in den Griff. EFAS sorgt für eine bessere Gesundheitsversorgung, da die Zusammenarbeit unter den Leistungserbringern (sog. Integrierte Versorgung) gefördert und nicht mehr wegen finanzieller Fehlanreize behindert wird. Das gilt entlang der ganzen Behandlungskette vom ersten Arzttermin, über die Spitalversorgung bis hin zum Aufenthalt im Pflegeheim. Dadurch können Kosten gespart, Spitalaufenthalte verhindert und ältere Menschen vermehrt zu Hause betreut werden, bevor ein Eintritt ins Pflegeheim notwendig wird. Nicht ausser Acht gelassen werden darf, dass der heutige Tarif für ambulante ärztliche Leistungen schon lange veraltet ist. Es ist wichtig, dass parallel zur Umsetzung von EFAS auch neue Tarifstrukturen eingeführt werden, die den ambulanten Versorgungsbereich angemessen vergüten. Nur so kann «ambulant vor stationär» auch umgesetzt werden. Der Bundesrat ist derzeit daran, neue Tarife zu genehmigen. Die EFAS-Reform ist ein wichtiger und dringend benötigter Schritt, um bestehende Fehlanreize zu beseitigen und auch für die künftigen Generationen eine finanziell tragbare Gesundheitsversorgung sicherzustellen.