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«Europafreundlichkeit» als Rechts-Tatbestand?

Die SVP hat eine Stellungnahme zu einem vom Bundesrat geheimgehaltenen Gutachten von Prof. Dr. h.c. Daniel Thürer «über mögliche Formen der Umsetzung
und Anwendung der Bilateralen Abkommen» verfasst.
Sie können die Stellungnahme mit dem Titel «Europafreundlichkeit» als Rechts-Tatbestand? oder Rezeptbuch für den EU-Beitritt via Hintertreppe hier herunterladen: 121219.pdf

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Ein Kommentar zu “«Europafreundlichkeit» als Rechts-Tatbestand?”
  1. a_CH_ xpat sagt:

    Kommentar zu NZZ Artikel 11.01.2013 – Brief der EU-Kommission an den Bundesrat
    Freundlich, aber unmissverständlich…
    ————————————————————————————-
    Bilateral ? = für BEIDE Seite ? = für BEIDE gleich(wertig) gilt auch für “Vertrag”….
    ALSO AB SOFORT ALS VERBINDLICHE ANTWORT:
    Die Schweiz akzeptiert bilaterale Veträge mit der EU, sofern
    diese von schweizerischen Behörden und Gerichten überwacht
    und ausgelegt werden.
    Das steht (wann?) in einem Brief des BR an den EU-Kommissionspräsidenten…
    1291 hat es angefangen mit der Aufhebung der “wirtschaflichen/juristichen Unterwerfung”
    so schlecht war das nicht.
    Die EU als “neue Kolonialmacht” akzeptieren weder USA, Russland, China noch andere.
    Kolonialmächte mussten bis heute (fast) alle Kolonien “freigeben” …
    Wieso soll sich CH wirtschaft-juristisch “kolonisieren” ?
    a_CH_ xpat

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