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Neue EU-Verträge – Anschauungsunterricht in der Luftfahrt

In der Diskussion über die «EU-Rahmenverträge» spricht man oft von einem Bürokratiemonster. Die etwas abstrakten Vorstellungen darüber lassen sich durch einen Blick auf bereits verstehende Verträge gut illustrieren.

Es mag sinnvoll sein, den Luftverkehr in einem engen Raum wie Europa auch europaweit zu regeln – aber in einem verhältnismässigen Rahmen. Bild: zVg/Sandro Koster

Bei Schengen/Dublin – wie wir wissen, wurde hier weder das Versprechen eingehalten, mehr Sicherheit zu schaffen (ausländische Diebesbanden lassen grüssen) noch hat es die Flüchtlingsproblematik gelöst – haben wir bereits die dynamische Rechtsübernahme. Im täglichen Leben merkt das kaum jemand, aber vielleicht erinnert sich der eine oder andere an das Hick-Hack bei der Anpassung der Waffengesetze. Hier wurde der Stimmbürger massiv unter Druck gesetzt («Das Ende von Schengen») und akzeptierte zähneknirschend Regelungen, die nun dem Sportschützen das Leben schwermachen.

Mehraufwand ohne Nutzen

Noch besseren Anschauungsunterricht bietet das Luftverkehrsgesetz. Aufgrund des Luftverkehrsabkommens mit der EU wurden 2006 die Regeln der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) übernommen. Das beinhaltet einen automatischen Anpassungsmechanismus, bei dem Regelungen direkt und ohne Mitsprache von Volk und Parlament zur Anwendung kommen, wie ihn die neuen Verträge auch einführen würden.

Es mag sinnvoll sein, den Luftverkehr in einem engen Raum wie Europa auch europaweit zu regeln, denn bei der Luftfahrt geht es ja gerade darum, Grenzen zu überwinden. Dafür gab es schon seit 1929 internationale Konventionen. Die internationalen Normen der ICAO setzt die EASA um.

Wer sich die Mühe macht, einmal die von der EASA produzierten Rechtssätze anzuschauen (es gibt hierfür ein sogenanntes «Easy Access» Portal), sieht sich Tausenden von Seiten Text gegenüber (und man kann sehen, dass diese Erlasse die Unterschrift von Frau von der Leyen tragen). Jedes Detail und jede Schraube werden geregelt. Ich weiss, von was ich spreche. Ich gehöre einem Verein an, der ein kleines Luftfahrzeug betreibt. Reichten vor EASA nach der Jahreskontrolle an einem solchen Flugzeug ein bis zwei Seiten Bericht des Wartungsbetriebs, so sind es nun fast 60 Seiten, in der faktisch jeder Handgriff dokumentiert ist. Paradoxerweise führen proklamierte «Vereinfachungen» der Regulation zu noch mehr Vorschriften, deren Einhaltung immer weiter auf den einzelnen Flugzeughalter abgewälzt wird. Ein Sicherheitsgewinn kann dadurch nicht erkannt werden. Die Kostenfolgen sind jedoch enorm. Überdies interpretiert jedes Land die Vorschriften dann wieder etwas anders, so dass sogar die Harmonisierung nicht wirklich funktioniert.

Endlose Diskussionen um Kleinigkeiten

Die Schweiz hat hier Mitspracherechte, sie wird «konsultiert». Aber selbst kleinste Änderungswünsche für wenig praxistaugliche Vorschriften (z.B. die Abschaffung aufwändiger Sprachprüfungen für Freizeit-Sichtflugpiloten) stecken in endlosen Diskussionsrunden fest. Die medizinischen Anforderungen an das Flugpersonal, ebenfalls europäisch harmonisiert, werden laufend verfeinert und – natürlich – verschärft. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat hier nur noch wenig zu sagen.

In diesem Teilbereich der Gesetzgebung, die effektiv nur wenige Menschen betrifft, kann man ja mit solchen bürokratischen Eskapaden gerade noch leben. Sie sollten aber eine deutliche Warnung sein, wenn es darum geht, wesentlich weitergehende Rechtsbereiche mittels der neuen Verträge faktisch diskussionslos an die EU-Gesetzgebung zu binden.

über den Autor
Norbert Brestel
SVP (ZH)
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