Mitmachen
Artikel

Regierungsrat verkennt Ernst der Lage

Zwar unterbreitet er – auf massiven Druck – erstmals einen Katalog mit “Leistungspaketen”, doch fehlen nach wie vor die seit Jahren als unabdingbare Voraussetzung geforderten Varianten, und der Regie- rungsrat lässt die Öffentlichkeit erst noch wissen, dass er selbst sämtliche “Pakete” ablehnt. Damit bringt er zum Ausdruck, dass er gar nicht gewillt ist, von seiner exzessiven Ausgabenpolitik abzu- rücken. Die SVP erwartet vom Regierungsrat jedoch Vorschläge hinter denen er stehen kann. Noch ist es zu früh für eine abschliessende Beurteilung der 74 “Leistungspakete”. Es fällt jedoch auf, dass zur Abschreckung vor allem vor einer Mehrbelastung der Gemeinden gewarnt wird, während man die von der SVP geforderte Lohnsummenplafonierung oder lineare Kürzungen bei den Globalbudgets vergeblich sucht. Das Vorgehen des Regierungsrats verlangt nach einer entschlossenen Antwort des Kantonsrats: Der Voranschlag ist wohl erneut zurückzuweisen – verbunden mit einem klaren Auftrag zur Kostensenkung. Ins Auge zu fassen sind ausserdem Massnahmen zur Auslösung der im Gesetz vorgesehenen Ausga- benbremse. Gegen den Willen der SVP aber bedauerlicherweise mit Unterstützung der Kantonsratsmehrheit hat der Regierungsrat den Kanton Zürich in eine unhaltbare finanzielle Situation hineinmanövriert. Die verfehlte Finanz- und Steuerpolitik der letzten Jahre hat dem Wirtschaftsstandort Zürich bereits erheblich zuge- setzt: Nur noch die Kantone Genf, Jura und Waadt weisen mittlerweile eine höhere Arbeitslosenquote auf.

Zur dringend notwendigen Verbesserung der Standortqualität erhebt die SVP des Kantons Zürich die folgenden Forderungen zu den Voranschlägen 2003/04:

1. Reduktion der Staatsausgaben um 1.2 Mia. Franken in zwei Schritten: Ab 2004 darf der budgetierte Aufwand den Betrag von 10 Mia. Franken (inkl. interne Verrechnungen) nicht überschreiten.

2. Der Regierungsrat hat unverzüglich einen Massnahmenplan mit mehreren Varianten zur Kostensen- kung auf das genannte Niveau vorzulegen. Dabei hat er die von ihm favorisierte Variante zu bezeichnen.

3. Die Gesamtlohnsumme ist auf dem Stand des Jahres 1999 zu plafonieren.

4. Die Gewinne aus der Veräusserung von Staatsvermögen (Privatisierungsgewinne, Verkäufe, etc.) sind ausschliesslich für die Schuldentilgung zu verwenden.

5. Im Hinblick auf die angestrebte Steuerreduktion von 20% ist nach der bereits erfolgten Reduktion von 3% des kantonalen Steuerfusses und der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen der Steuerfuss bei der Neufestsetzung im Herbst 2002 entsprechend weiter zu reduzieren.

Kosten- und Steuersenkungen zur Stärkung der Wirtschaft unerlässlich
Die SVP des Kantons Zürich hat mit Bedauern davon Kenntnis genommen, dass der Regie- rungsrat sich trotz einer äusserst gefährlichen Ausgabendynamik nicht auf wirksame Mass- nahmen zur Kostensenkung einigen konnte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden