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Rücklagen gehören den Steuerzahlern, nicht den Kantonsangestellten

Die SVP bekämpft seit jeher die Unsitte, dass in der Zürcher Kantonsverwaltung so genannte "Rücklagen" getätigt werden können, wenn ein Globalbudget besser abschneidet als budgetiert.

Es können sogar "Rücklagen" gebildet, wenn Mehreinnahmen generiert werden. Dies hat mit Einsparungen aber gar nichts zu tun.

Der Staat ist nicht vergleichbar mit der Privatwirtschaft. Der Staat erfüllt hoheitliche Aufgaben. Staatliches Handeln untersteht in den meisten Fällen keiner Konkurrenz und ist dem Wettbewerb entzogen. Die Polizei, die Justiz, das RAV, das AWEL usw. erfüllen Aufgaben unter Ausschluss irgend welcher konkurrierender Angebote.

Der Regierungsrat hat in Anbetracht der prekären finanziellen Situation des Kantons Zürich strikte darauf zu achten, dass die öffentlichen Aufgaben möglichst kostengünstig und effizient erledigt werden. Wenn nun die Verwaltungseinheiten Globalbudgets erstellen, welche sie anschliessend unterschreiten, so ist dies nicht per se dem Sparwillen zuzuschreiben, sondern der Tatsache, dass die Budgetierung zu hoch angesetzt war.

"Eingespartes Geld soll in Zukunft nicht mehr in Rücklagen fliessen, sondern muss vollumfänglich in der Rechnung verbucht werden. Der Regierungsrat hat heute schon die Möglichkeit gemäss §16 Abs. 2 der FCV bei ungenügender Erreichung der Budgetziele Rücklagen aufzulösen.

Der Bestand an Rücklagen betrug am 31.12.2008 Fr. 103.5 Mio., was rund 2.5 Steuerprozenten entspricht.

Die SVP erwartet vom Regierungsrat und von der kantonalen Verwaltung, dass mit den Steuer- und Gebühreneinnahmen haushälterisch umgegangen wird, ohne dass Rückstellungen erfolgen können. Die Verwaltung muss sich nicht im Markt behaupten, so dass gar keine objektive Aussage gemacht werden kann, welche Verwaltungseinheit "gut" und welche "schlecht" arbeitet. Fehlen aber objektiv messbare Kriterien, können auch keine von der Verwaltung konstruierte Kriterien der Budgetierung herangezogen werden. Im Gegenteil: Die heutige Situation lädt die Verwaltung geradezu ein, zu hoch zu budgetieren, damit anschliessend Rücklagen in irgendeiner Form zurückfliessen können.

Es ist zudem eine altbekannte Tatsache, dass in den Verwaltungen tagelang darüber gestritten wird, ob ein Budget infolge eigener Leistung oder infolge exogener Faktoren über- oder unterschritten wurde. Diese verwaltungsinternen Spiegelfechtereien können wir uns sparen.
Die SVP des Kantons Zürich wird deshalb die Abschaffung der Rücklagen fordern.

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