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Stärkung der Eigenverantwortung – gegen die Steuerdiskriminierung der traditionellen Familie

Der Regierungsrat teilt heute mit, den Steuerabzügen des Bundes bei der direkten Bundessteuer für die Kinderfremdbetreuung zu folgen. Der Abzug für Fremdbetreuung bei den kantonalen Staats- und Gemeindesteuern wird entsprechend auf max. 10’100 Franken festgesetzt. Neu gilt auch die Ausbildung als abzugsberechtigter Grund für Fremdbetreuung.

Die SVP des Kantons Zürich lehnt eine steuerliche Ungleichbehandlung unterschiedlicher Familienerwerbsmodelle ab. Die Ungleichbehandlung besteht darin, dass die traditionelle Familie für die selbständige Betreuung der Kinder steuerlich benachteiligt wird. Der Eigenbetreuungsaufwand wird gegenüber dem Fremdbetreuungsaufwand als kostenlos und damit nicht steuerabzugsberechtigt deklariert. Diese Diskriminierung ist unverständlich und unerklärbar. Darüber hinaus nimmt die traditionelle Familie keine staatlich subventionierten Kinderkrippen und Horte im Vorschulalter sowie keine Ganztagesstrukturen im Schulalter in Anspruch, was zu einer wesentlichen Entlastung auf der staatlichen Aufwandseite führt.

Die SVP lehnt die Schaffung von zwei steuerlich unterschiedlichen Kategorien von Eltern ab – nämlich solche, die vom Umstand profitieren, dass sie ihre Kinder fremd gegen Entgelt betreuen lassen, und solche, die von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben, weil sie der Aufgabe der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder selber nachkommen. Für die SVP steht die "Stärkung der Eigenverantwortung" im Mittelpunkt, welche durch die SVP-Familieninitiative (www.familieninitiative.ch) wiederhergestellt werden soll.

Medienmitteilung zum höheren Steuerabzug für Drittbetreuung von Kindern

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