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SVP fordert zügige Anpassung der Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte

Nachdem feststeht, dass der Regierungsrat bei der Bewältigung der Fluglärmproblematik nichts erreicht hat, und die Süd- und Ostanflüge bittere Realität geworden sind, gilt es, diesem Umstand in steuerlicher Hinsicht Rechnung zu tragen. Die Liegenschaften in den betroffenen Gebieten, die im Vertrauen auf den Bestand der geltenden Richtplanung erworben wurden, haben wegen der Politik an Wert verloren, und darum ist es nun auch die Aufgabe der Politik für eine – zumindest teilweise – finanzielle Kompensation zu sorgen.
Mit der Anpassung der Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte (wie auch mit der Senkung weiterer Steuern) darf nicht weiter zugewartet werden. Wer beispielsweise als Erbe auf der Steuerbehörde zu erscheinen hat, noch bevor der Verstorbene beerdigt ist, darf mit Fug und Recht verlangen, dass beim Staat auch dann zügig gearbeitet wird, wenn es darum geht, einen erlittenen materiellen Nachteil steuerlich auszugleichen.
Die SVP ersucht den Regierungsrat, sich endlich mit voller Kraft für die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger des Kantons Zürich einzusetzen.Den veränderten Realitäten Rechnung tragen
Die SVP des Kantons Zürich hat mit Empörung vom Entscheid des Regierungsrats Kenntnis genommen, die neuen Anflugrouten auf den Flughafen Zürich bei der Bewertung der Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte von Liegenschaften ab Steuerperiode 2003 nicht zu berücksichtigen. Damit verletzt der Regierungsrat das Gebot der gerechten Besteuerung, wonach den realen Umständen Rechnung zu tragen hat.

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