Unterwerfungsvertrag. Massenzuwanderung. Verfassungsbruch.
Wer in der Politik tätig ist, bekommt oft Anfragen von Schülern und Lehrlingen für Interviews, Podiumsgespräche und Statements, was natürlich sehr positiv ist, denn wir möchten ja möglichst viele junge Leute für Politik interessieren und für unsere Partei gewinnen.

Schweiz und EU: Partnerschaft ja – aber nur auf ebenbürtiger Basis. Bild: Adobe Stock
Kürzlich hat mich wieder eine 16-jährige Gymnasiastin gebeten, ich solle ihr «zeitnah» drei zentrale Argumente gegen die aktuellen EU-Verträge liefern. Sie danke im Voraus für klare, verständliche Antworten. Ich hoffe, dass meine nachstehenden Argumente die Gymnasiastin und viele weitere junge (und auch ältere) Leute überzeugen.
Unterwerfungsvertrag
Der aktuelle EU-Vertrag ist nicht die Fortsetzung des bilateralen Weges, sondern ein Unterwerfungsvertrag, der unsere direkte Demokratie aushöhlt. Denn mit der sogenannten dynamischen Rechtsübernahme wird die Schweiz verpflichtet, das Binnenmarktrecht der EU in allen geregelten Bereichen zu übernehmen. Das heisst: Nicht wir würden im wichtigen Bereich des Binnenmarktes (Personenfreizügigkeit/Zuwanderung, Land- und Luftverkehr, technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft, Strommarkt, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen) künftig die Gesetze machen, sondern die EU. Die EU würde also zum schweizerischen Gesetzgeber! Wir könnten nicht mehr frei und demokratisch entscheiden.
Wenn sich die Schweiz und die EU bei der Auslegung der Verträge nicht einigen können, wird ein paritätisches Schiedsgericht (je zur Hälfte Schweizer- und EU-Vertreter) angerufen. Hält sich die Schweiz nicht an diesen Entscheid, urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH), also das Gericht der Gegenpartei, endgültig. Dieses Gericht könnte auch einen Schweizer Volksentscheid oder kantonale Entscheide für ungültig erklären. Und wenn wir uns nicht an den Entscheid des EuGH halten, kann uns Brüssel «Ausgleichsmassnahmen» (z.B. Bussen, Zölle), also Strafmassnahmen, auferlegen. Damit hätten wir fremde Richter, die gegen das Volk entscheiden können. Das ist für unser freiheitlich-demokratisches System untragbar.
Diese Verträge sind nicht die Weiterführung, sondern das Ende des bilateralen Weges. Denn «bilateral» bedeutet: Man führt Verhandlungen im gegenseitigen Interesse unter gleichberechtigten Partnern – und nicht: Der eine befiehlt und der andere gehorcht unter Strafandrohung. Die Bezeichnung «Bilaterale III» ist somit falsch und irreführend.
Massenzuwanderung
Die heute schon viel zu hohe Zuwanderung wird durch diesen Vertrag zusätzlich angeheizt – mit schwerwiegenden Folgen. Wir hätten zur Zuwanderung aus der EU nichts mehr zu sagen. Das Bleiberecht für 560‘000 EU-Bürger würde unbegrenzt gelten und mit der Teil-Übernahme der EU-Unionsbürgerschaft würden neu jährlich 50‘000 bis 90‘000 Personen ein Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten – das entspricht im Mittel etwa der Grösse der Stadt Luzern.
Der heute auf Ehegatten und Kinder bis 18 Jahre begrenzte Familiennachzug für eine Arbeitskraft aus der EU würde zusätzlich auf Enkel bis 21 Jahre, Eltern, Gross- und Schwiegereltern sowie weiter entfernte Verwandte ausgedehnt. Die sogenannte Schutzklausel, die der Bundesrat bei «schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen» anrufen kann, ist nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben ist. Denn ob die Probleme aufgrund übermässiger Zuwanderung für die Schweiz «wirtschaftlich oder sozial schwerwiegend» sind, entscheidet letztlich nicht die Schweiz, sondern die EU!
Die ungebremste Zuwanderung in die Schweiz hätte gravierende Folgen: Verbetonierung unserer Landschaft, massiver Anstieg der Wohnungspreise, der Gesundheitskosten und der Sozialleistungen. Auch die Kosten für die Sicherheit, für Infrastrukturen (Verkehr, Energie) und für Bildungseinrichtungen würden stark ansteigen. Unser Land wäre mit diesen EU-Verträgen nach kurzer Zeit nicht mehr die Schweiz, die wir kennen und wollen. Sie wären das Ende unserer freien, unabhängigen Schweiz.
Verfassungsbruch
Die neuen EU-Verträge verstossen zudem mehrfach gegen unsere Bundesverfassung (BV). Erstens stehen sie im Widerspruch zum Zweckartikel 2 der BV, wonach die Schweizerische Eidgenossenschaft «die Freiheit und die Rechte des Volkes schützt» und die «Unabhängigkeit des Landes wahrt». Mit diesen Verträgen geschieht das Gegenteil: Brüssel macht in zentralen Fragen die Gesetze; das Schweizer Volk wird entmachtet und EU-Richter haben das letzte Wort.
Zweitens wird Artikel 34 der BV gebrochen, der unsere politischen Rechte gewährleistet: «Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe.» Mit den vorgesehenen Strafmassnahmen wird bei Abweichungen von der EU-Linie eine Drohkulisse aufgebaut, sodass von einer freien Willensbildung der Schweizerinnen und Schweizer keine Rede mehr sein kann.
Drittens verletzen die EU-Verträge auch BV-Artikel 121a, der bestimmt, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländern «eigenständig» steuert, mit «jährlichen Höchstzahlen und Kontingenten». Auch davon kann mit diesen Verträgen keine Rede sein.
Konsequenzen
- Die neuen EU-Verträge müssen abgelehnt werden, weil sie unsere erfolgreiche direkte Demokratie aushöhlen, das Volk entmachten und uns fremdem Recht und fremden Richtern unterstellen – und dafür müssten wir auch noch Milliarden zahlen.
- Artikel 140 der Bundesverfassung verlangt für Änderungen der BV das Obligatorische Referendum. Das heisst: Die neuen EU-Verträge müssen zwingend nicht nur dem Volk, sondern auch den Ständen (Kantonen) zur Abstimmung unterbreitet werden, und sie sind nur gültig, wenn sie das Doppelte Mehr erreichen.
Die Alternative
Die Alternative zum untauglichen EU-Vertragswerk ist klar: Wir verhandeln bei Problemen mit der EU weiterhin bilateral als gleichberechtigte Partnerin und suchen im gegenseitigen Interesse gute Lösungen – wie das die Schweiz seit Jahrhunderten macht. Die EU hat alles Interesse an guten Beziehungen zur Schweiz. Wir sind nach den USA und China der drittgrösste Handelspartner der EU. Und wir importieren jedes Jahr für rund 20 Milliarden Franken mehr Güter aus der EU, als wir dorthin exportieren. Zudem finden bei uns 410‘000 Grenzgänger aus der EU Arbeit und Verdienst. Eine derart wichtige Partnerin kann und wird die EU nicht vor den Kopf stossen.