Mitmachen
Medienmitteilung

Keine Abschöpfung der Grundstückgewinnsteuer!

Die SVP des Kantons Zürich anerkennt, dass der Kanton Zürich enorme Summen in Infrastrukturbauten investiert. Hauptprofiteur dieser Investitionen ist die Stadt Zürich. Die geplante Abschöpfung von 25% der Grundstückgewinnsteuer bei allen Gemeinden zur Finanzierung dieser Vorhaben ist nicht akzeptabel!

Bild: Pixabay

Die Grundstückgewinnsteuer wurde ursprünglich geschaffen, um den Gemeinden Einnahmen aus der Wertsteigerung von Liegenschaften zu sichern. Nun sollen diese Mittel jedoch zur allgemeinen Finanzierung von kantonalen Infrastrukturprojekten abgeschöpft werden – ein massiver Eingriff in die finanzielle Autonomie der Gemeinden! Diese zusätzliche Belastung führt dazu, dass Gemeinden, die bereits sorgsam mit ihren Finanzen umgehen, bestraft werden, während andere von den kantonalen Investitionen profitieren, ohne angemessen zur Kasse gebeten zu werden – insbesondere die Stadt Zürich.

«Eine pauschale Abgeltung, ohne Rücksicht darauf, wie stark eine Gemeinde tatsächlich profitiert, kann nicht die Lösung sein», betont Kantonsrat und Parteipräsident Domenik Ledergerber. Die SVP lehnt eine weitere Umverteilung entschieden ab und fordert den Kanton auf, mit den vorhandenen Mitteln effizienter zu wirtschaften, anstatt neue Einnahmequellen zu Lasten der Gemeinden zu erfinden.

Die SVP des Kantons Zürich fordert unmissverständlich: Einnahmen aus Grundstückverkäufen müssen vor Ort bleiben, um die durch die masslose Zuwanderung nötigen Investitionen zu finanzieren. Es ist inakzeptabel, dass die Gemeinden gezwungen werden, diese Mittel für kantonale Prestigeprojekte abzutreten. «Unsere Gemeinden brauchen dieses Geld für eigene zwingende Investitionen. Eine faktische Enteignung kommt nicht in Frage», stellt Kantonsrat Marc Bochsler klar. Die SVP begrüsst den Vorschlag der Regierung, dass die Stadt Zürich einen Anteil an den gewünschten Investitionen mitträgt. Dies ist jedoch nur ein kurzfristiger Lösungsansatz.

Denn langfristig bleibt der grösste Profiteur zukünftiger kantonaler Infrastrukturprojekte die Stadt Zürich – sie erzielt die höchsten Einnahmen aus der Grundstückgewinnsteuer und erhält dazu noch jährlich 412 Millionen Franken für die sogenannten Zentrumslasten. «Statt alle Gemeinden zu bestrafen, muss der Regierungsrat den Zentrumsnutzen endlich den Zentrumslasten anrechnen», fordert Bochsler. Die SVP/EDU-Fraktion bringt dazu einen Vorstoss ein, um die Kantonsfinanzen zu entlasten, ohne die Gemeinden weiter auszuhöhlen.

Vorstossentwurf
Motion von Marc Bochsler (SVP, Wettswil) betreffend «Berücksichtigung von Zentrumslasten und Zentrumsnutzen beim Zentrumslastenausgleich der Städte Zürich und Winterthur»

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine Gesetzesvorlage zur Änderung der §§ 28–30 FAG zu unterbreiten, welche folgende Anpassungen vorsieht:

• Der Zentrumslastenausgleich soll nicht mehr nur die besonderen Lasten der Städte Zürich und Winterthur berücksichtigen, sondern auch die Zentrumsnutzen, die diesen Städten durch ihre Funktion als kantonale Zentren entstehen.
• Auf der Basis eines vom Regierungsrat erarbeiteten Kriterienkatalogs sollen einmal pro Legislatur die effektiven Zentrumslasten und Zentrumnutzen erhoben werden. Die Städte Zürich und Winterthur sind zur Mitwirkung verpflichtet.
• Der Regierungsrat prüft die eingereichten Nachweise und legt dem Kantonsrat einen Bericht mit einer Empfehlung zur Anpassung des Zentrumslasten- und Nutzenausgleichs vor. Die Anpassung bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.
• Die Zweckbindung des Kulturanteils bleibt bestehen, jedoch muss auch dieser regelmässig im Verhältnis zu den realen Zentrumslasten und -nutzen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Begründung:
Der Zentrumslastenausgleich wurde geschaffen, um die besonderen finanziellen Belastungen der Städte Zürich und Winterthur abzufedern. Allerdings profitieren diese Städte auch erheblich von ihrer Funktion als kantonale Zentren, was sich in höheren Steuererträgen, wirtschaftlichen Vorteilen und anderen finanziellen Nutzen zeigt. Zudem haben sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen verändert.

Die bisherige Regelung berücksichtigt ausschliesslich die Lasten, nicht aber die Vorteile, die aus der Zentrumslage entstehen können. Dies führt zu einer unvollständigen Betrachtung und möglicherweise zu einer Überkompensation zulasten des restlichen Kantons.

Eine regelmässige, objektive Überprüfung der Zentrumslasten und der Zentrumsnutzen stellt sicher, dass der Zentrumslastenausgleich zielgerichtet und verhältnismässig bleibt.

weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden