Das Kernproblem des Unterwerfungsvertrages: Die dynamische Rechtsübernahme
1999 und 2004 hatte die Schweiz mit der Europäischen Union jeweils ein Vertragspaket abgeschlossen. Diese Bilateralen I und II waren – mit Ausnahme von Schengen/Dublin – statisch, wie das jeder Vertrag ist: Der Rechtsinhalt ist klar und jede Änderung bedarf der expliziten Zustimmung beider Vertragsparteien.

Wir sagen ganz klar NEIN zum EU-Unterwerfungsvertrag. Bild: SVP Kanton Zürich
Brüssel will nun keine zweiseitigen Beziehungen mehr. Das Kernstück des Rahmenabkommens, irreführenderweise als «Bilaterale III» bezeichnet, ist die sogenannte «dynamische Rechtsübernahme»: Brüssel beschliesst neues Recht, Bern übernimmt, und das laufend. Das ist die Dynamik. Und dieser Mechanismus ist völlig neu.
So wissen wir heute nicht, was morgen unsere Gesetze sein werden. Das ist «der verheerende Konstruktionsfehler in diesem Vertrag», wie der Walliser Mitte-Vertreter Beat Rieder in der ständerätlichen Debatte letzte Woche treffend ausführte. Keine Firma und kein Bürger würden einen Vertrag eingehen, bei dem eine Seite die Spielregeln einseitig verändern kann. Und ganz sicher würde auch kein Konzern aus dem economiesuisse-Umfeld Verträge mit Kunden und Lieferanten eingehen, wenn diese den Inhalt jederzeit, einseitig und verbindlich abändern dürften.
Die EU-Kommission wird unser zusätzlicher Gesetzgeber
In zentralen Bereichen wird Schweizer Recht künftig direkt durch EU-Recht ersetzt, nämlich insbesondere bezüglich Personenfreizügigkeit, Lebensmittelrecht, Strom und Gesundheit. EU-Turbos argumentieren an dieser Stelle, die Schweiz würde seit 25 Jahren EU-Recht autonom nachvollziehen. Dazu nochmals Ständerat Rieder: «Der Unterschied ist rechtlich erheblich. Autonomer Nachvollzug ist im Gegensatz zur dynamischen Rechtsübernahme eine einseitige und jederzeit punktuell durch dieses Parlament widerrufbare Entscheidung. Die im vorliegenden Paket vorgesehene dynamische Rechtsübernahme ist demgegenüber eine vertragliche Verpflichtung, deren Nichteinhaltung mit vorab vereinbarten, rechtlich erzwingbaren Ausgleichsmassnahmen sanktioniert wird.» Der Rechtsakt aus Brüssel wird im Gegensatz zu heute direkt und verbindlich anwendbar.
Der Stimmbürger im Würgegriff der EU
In der Tat sind bei einer Weigerung der Schweiz, ein neues Gesetz zu übernehmen, «Ausgleichsmassnahmen» vorgesehen. Diese sollen die Vorteile, welche der Schweiz durch die Nichtübernahme einer Regel entstehen würden, ausgleichen.
Das sind Sanktionen, um von der Schweiz Wohlverhalten, ja Gehorsam einzufordern. Dazu der Ausserrhoder FDP-Ständerat Andrea Caroni: «Sie können Verträge immer verletzen. Neu ist, dass quasi der Gerichtsmechanismus auch schon definiert ist. Es ändert nichts daran, dass Sie im Grundsatz beschliessen, auch künftige Anpassungen in diesem Bereich zu übernehmen. Und wenn Sie das nicht tun, hat es Konsequenzen, und das hat eine neue Qualität.»
Der grosse Verlust an eigenem Gestaltungsspielraum
Diese Europäisierung der Gesetze geht zulasten der Mitsprache der Schweizer Bürgerinnen und Bürger, denn wir werden bei Abstimmungen nicht mehr gleich frei sein, im Wissen darum, dass Strafen drohen. Dazu Ständerat Rieder: «Formell ist eine Weigerung zur Übernahme zwar möglich, der ausländische Gesetzgeber hätte aber über die Ausgleichsmassnahmen und Sanktionen direkten Einfluss auf diesen Prozess. Eine solche Konstruktion ist weder mit dem Demokratieprinzip noch mit dem Referendumsrecht vereinbar.»
Werden Entscheide zunehmend in der Zentrale der EU gefällt, würden sich die Bürger von Gemeinde, Kanton und Bund entfremden, weil sie keinerlei Einfluss mehr haben. So schwindet auch die Akzeptanz, neues Recht zu akzeptieren, mit dem man nicht einverstanden ist. Und nochmals der Walliser Mitte-Ständerat Rieder: «Das zentrale Argument gegen diesen Vertrag ist, dass er aufgrund der Konzeption der dynamischen Rechtsübernahme die Souveränität und die föderale, bürgernahe, weltweit einmalige direkte Demokratie unseres Landes mit den Jahren zerstören wird.» Oder wie es der ehemalige SP-Nationalrat Rudolf Strahm ausdrückt: «Das hat tiefgreifende Auswirkungen auf das Referendumsrecht, auf die Formulierung von Volksinitiativen und auf die künftigen Entscheidungskompetenzen des Parlaments.»
Warum ist die Schweiz erfolgreicher als andere? Weil wir unsere Regeln selbst bestimmen und so die besseren Rahmenbedingungen setzen können. Der Brüsseler Machtapparat duldet aber keine Wettbewerbsvorteile für die einen, schon gar nicht für die Schweizer: Das ist das Gegenteil unseres bisherigen Wohlstandsrezepts. Der Vertrag umfasst 2’228 Seiten und hat Verweise auf rund 20’000 Seiten Regulierung, mit der unser Wohlstand abgewürgt und unsere direkte Demokratie schwer beschädigt wird.